
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
Die führenden Filmverleiher haben ihre Bereitschaft
erklärt, sich in Zukunft konsequent an diese diskrimi-
nierungsfreien Grundsätze zu halten. Das Bundeskar-
tellamt sieht hierin einen wichtigen Schritt zur Besei-
tigung struktureller Nachteile, denen insbesondere
kleinere Filmtheater im Wettbewerb ausgesetzt sind.
Soweit es zu Abweichungen kommt, werden diese
kartellrechtlich geprüft. Sollte es zu Diskriminierun-
gen kommen, müssen die betreffenden Verleiher mit
der Einleitung eines kartellbehördlichen Verfahrens
rechnen.
Sonstige Dienstleistungen (76)
1.
Technische Überwachungs-Vereine
Die Technischen Überwachungs-Vereine (TÜV) ha-
ben aufgrund der Beanstandungen des Bundeskar-
tellamtes auf den Abschluß einer Rahmenvereinba-
ru
ng mit Aufzugherstellern verzichtet. Nach der vor-
gesehenen Vereinbarung sollten sich die Aufzugher-
steller verpflichten, den Erwerbern -von Aufzugsanla-
gen die Aufzugsunterlagen mit der Bitte zu übersen-
den, diese zur Vor- und Abnahmeprüfung dem örtlich
zuständigen TÜV zuzuleiten. Nach der vorgesehenen
Rahmenvereinbarung hätten sich die Aufzugherstel-
ler ferner bemühen müssen, mit den Betreibern der
von ihnen gewarteten Anlagen Einvernehmen dar-
über herzustellen, daß die wiederkehrenden Prüfun-
gen durch den TÜV durchgeführt werden. Diese Ver-
einbarungen hätten zu einer Behinderung der freibe-
ruflichen Sachverständigen durch den TÜV geführt
und ein wesentliches Ziel der Änderungsverordnung
zur Aufzugsverordnung vom 17. August 1988 (BGBl. I
-
S. 1685) in Frage gestellt. Danach sollen den freiberuf-
lichen Sachverständigen Prüfungen für Aufzugsanla-
gen in ausschließlich Wohnzwecken dienenden Ge-
bäuden ermöglicht werden, zu denen bisher die TÜV
allein befugt waren.
2.
Umweltschutz
Dienstleistungen für den Umweltschutz gewinnen im-
mer stärkere Bedeutung. Hiermit befassen sich zu-
nehmend auch Großunternehmen. Sie schließen sich
z. T. in Gemeinschaftsunternehmen mit mittelständi-
schen Unternehmen zusammen, die aufgrund ihrer
bisherigen Tätigkeit in diesem Bereich über entspre-
chende Erfahrung verfügen. Häufig sind kapitalinten-
sive Investitionen erforderlich, die mittelständische
Unternehmen allein nicht finanzieren können. Die
Leistungen werden weitgehend auf privatwirtschaftli-
cher Basis erbracht, vielfach auch in Zusammenarbeit
mit den Kommunen. Umweltschutzaktivitäten von
Großunternehmen betreffen u. a. die Sammlung und
den Transpo
rt
von Haus- oder Sondermüll (Deutsche
Babcock, Ruhrkohle) sowie Altstoffen (Salzgitter), die
Aufbereitung von Industrieabfällen (Metallgesell-
schaft), die Errichtung und den Bet
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eb von Abfallver-
brennungsanlagen für Haus- oder Sondermüll (Phi
li
p
Holzmann, Thyssen, RWE), Sondermülldeponien
(Metallgesellschaft, Phi
li
p Holzmann, Strabag) sowie
die Bodenaufbereitung (VEBA, Ruhrkohle). Die bis
-
her geprüften Zusammenschlüsse waren fusions-
rechtlich unbedenk
li
ch. Die Konzentration in den ein-
zelnen Dienstleistungsbereichen des Umweltschutzes
ist nicht so weit fortgeschritten, daß marktbeherr-
schende Stellungen erreicht werden.
3.
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Das Bundeskartellamt hat eine Reihe von Zusammen-
schlüssen im Hotel- und Gaststättenbereich nicht un-
tersagt, durch die bedeutende ausländische, vor allem
britische Konzerne im Inland vordringen. So hat die
britische Ladbroke-Gruppe sämtliche Anteile an der
Hilton Inte
rn
a
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onal Company, die in Deutschland mit
drei Hotels vertreten ist, erworben. Der britische Kon-
zern Bass hat den internationalen Geschäftsbereich
von Holiday Inns außerhalb von Nordamerika und
Mexiko, darunter 15 Hotels in der Bundesrepublik
Deutschland, übernommen. Die britische Trusthouse
Forte-Gruppe hat das Grand Hotel Nürnberg erwor-
ben. Die Hotels Frankfurt Plaza und Bremen Plaza
sind von der Mariott Corpora
ti
on (USA), das Hamburg
Plaza von der schwedischen SAS-Gruppe und das
Rheinpark Plaza von der schweizerischen Swissair
Nestlé Swissôtel AG übernommen worden. Die Pep-
siCo, Inc., USA, hat 22 inländische Wendy's Restau-
rants von deren amerikanischer Muttergesellschaft
übernommen und zur Umwandlung in Pizza Hut-Re-
staurants auf ein Gemeinschaftsunternehmen der
PepsiCo und der Tengelmann-Warenhausgesell-
schaft übertragen. Ferner hat der britische Whitbread
-
Konzern sich an der SCHWAGA Holding-Gruppe
(fünf Denver-Steakhäuser) beteiligt, und die britische
Grand Metropo
li
tan hat die Wienerwald GmbH er-
worben, die in Deutschland — selbst und durch Fran-
chisenehmer — 231 Restaurants betreibt. Die SAS-
Gruppe hat die August Giele & Söhne GmbH & Co.
KG (u. a. Flughafen-Restaur
an
ts in Hamburg) erwor-
ben. Marktbeherrschende Stellungen sind in diesen
Fällen weder erreicht noch verstärkt worden, weil die
jewei
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gen Erwerber auf den betroffenen Märkten bis-
her nicht oder nur in geringem Umfang tätig waren
und lebhafter Wettbewerb besteht.
4.
Transportbetonförderung
Das Bundeskartellamt hat der Anmeldung einer Ver-
triebskooperation von vier mittelständischen süd-
bayerischen Betonpumpenverleihfirmen nach § 5 b
nicht widersprochen.
1
) Die Gesellschafter treten im
Vertragsgebiet (Teile Südbayerns und Baden-Würt-
tembergs) nicht mehr eigenständig auf, sondern sind
nur noch für die technische Betreuung der zur Verfü-
gung gestellten Autobetonpumpen zuständig. Durch
die gemeinsame Disposi
ti
on können die An- und Ab-
fahrtswege verkürzt und die Standzeiten verringert
werden. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Wett-
bewerbs ist im Hinblick auf eine Reihe von Mitbewer-
bern im südbayerischen Raum, niedrige Marktzu-
trittsschranken, den zunehmenden Einsatz von Groß-
mast-Autobetonpumpen sowie im Hinblick auf den
1
) Bundesanzeiger 1987, S. 10806 und S. 15570
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