
Drucksache 11/4611
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
für Heimwerkerbedarf tätig. Sie ist überdies Franchi-
segeber für Obi-Baumärkte. Einige Unternehmen der
Gruppe erbringen Dienstleistungen (Systembetreu-
ung, Organisationsentwicklung, Finanzierung) für die
Obi-Baumärkte. Insgesamt erzielt die Obi-Gruppe mit
rd. 150 Baumärkten Umsätze von gut 900 Mio. DM,
wovon gut 450 Mio. DM auf 70 Baumärkte entfallen,
die als Franchisenehmer-Märkte von Dritten geführt
werden. Tengelmann gehört zu den führenden deut-
schen Lebensmittelhandelsunternehmen und hat bis
zu dem Zusammenschluß mit Obi nur in Ber
li
n Bau-
märkte bet
ri
eben. Zur Vermeidung einer Untersa-
gung wurde die Obi-Heimwerkermarkt GmbH & Co.
Ber
li
n KG aus der Obi-Gruppe herausgelöst und ver-
selbständigt. Hiernach führte der Zusammenschluß
nicht mehr zu Marktanteilsadditionen. Die Tengel-
mann/Obi-Gruppe gehört mit einem bundesweiten
Marktanteil von rund 15 % zu den führenden Bau-
marktbetreibern. Eine Reihe von Wettbewerbe
rn
ver-
fügen jedoch über größere (Veba) oder ähnlich große
Ressourcen (Asko/Massa/Schaper, Coop).
Daneben sind die Wettbewerbsverhältnisse durch
eine Vielzahl regional bedeutender Baumarktbetrei-
ber gekennzeichnet. Die nach der Übernahme durch
Tengelmann von Obi angemeldeten Zusammen-
schlußvorhaben waren im Hinblick auf diese Wettbe-
werbsverhältnisse ebenfalls nicht zu untersagen. Sie
betrafen die Übernahme von zehn Baumärkten der
Raab Karcher AG und einem Baumarkt der Fa. Rala,
Ludwigshafen, sowie gruppeninterne Konzentra-
tionsvorgänge: Den Mehrheitserwerb an sechs Obi-
Franchise-Märkten, an denen die Obi-Zentrale be-
reits maßgeblich beteiligt war (Gesamtumsatz:
20 Mio. DM) und die Übernahme von zwei solchen
Märkten (Gesamtumsatz: 29 Mio. DM), an denen die
Zentrale bisher keine Anteile hielt.
2. Landhandel
Die Raiffeisen-Hauptgenossenschaft e. G., Kiel, hat
das mittelständische p
ri
vate Landhandelsunterneh-
men J. H. Petersen KG, Neustadt, übernommen. Von
diesem Zusammenschluß betroffen ist die Erfassung
und Vermarktung von Getreide- und Ölsaaten sowie
der Verkauf von Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln
und Pflanzenschutzmitteln. Marktbeherrschende
Stellungen entstehen durch den Zusammenschluß
aber nicht.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes bilden die
landesweiten Hauptgenossenschaften mit den loka-
len Primärgenossenschaften als Mitglieder eine wett-
bewerbliche Einheit. Fusionen innerhalb des genos-
senschaftlichen Verbundes, wie z. B. die verstärkte
Übernahme von Warengenossenschaften durch die
BayWa im süddeutschen Raum, sind deshalb in aller
Regel wettbewerblich neutral. Die Akquisition priva-
ter Landhandelsunternehmen durch Genossenschaf-
ten wird aber aufgrund des hohen Konzentrationsgra-
des in Zukunft zunehmend auf fusionskontrollrechtli-
che Grenzen stoßen.
3. Touristik
Das Bundeskartellamt hat die Ausschließlichkeitsbin-
dungen von etwa 4 200 Reisebüros an die beiden
größten Veranstalter von Pauschalreisen (Touristik
Union Interna
ti
onal GmbH & Co., Hannover, und
NUR Touristik GmbH, Frankfu
rt
) nach § 18 für un-
wirksam erklärt. NUR hatte Ende 1986 in ihren mit
den Reisebüros a/jointfilesconvert/456955/bgeschlossenen Vermittlungsverträ-
gen den Vertrieb von Reisen der Interna
ti
onal Touri-
stik Services Länderreisedienste GmbH, Köln, (ITS)
untersagt. Dieser zur Metro-Kaufhof-Gruppe gehö
-
rende Veranstalter bietet Pauschalreisen unter den
Marken Kaufhof Reisen, Hertie Reisen, ADAC Flug-
reisen, Glücks Reisen und P
ri
ma Reisen an. TUI ge-
stattet seit Jahren nur denjenigen Reisebüros den Ver-
trieb ihrer Reisen, die sich verpflichten, Reisen der
Wettbewerber NUR und ITS nicht zu vermitteln. Da-
mit werden von TUI inzwischen etwa 2 600 Reisebü-
ros gleichartig gebunden. Nach Schätzung des Bun-
deskartellamtes entfallen weit über die Hälfte aller
von Reisebüros vermittelten Pauschalreisen sowie die
Hälfte der insgesamt verkauften Pauschalreisen auf
diese Gruppe von Reisebüros. Durch die von NUR
ausgesprochene Vertriebssperre werden weitere
1 600 selbständige Reisebüros blockiert. Dem Veran-
stalter ITS ist damit der Zugang zu einem Vertriebs-
weg versperrt, über den etwa vier Fünftel aller über
Dritte vertriebenen Pauschalreisen und zwei Drittel
a
ll
er insgesamt verkauften Pauschalreisen a/jointfilesconvert/456955/bgewik-
kelt werden.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes sind sämtli-
che Eingriffskriterien des § 18 Abs. 1 2. Halbsatz er-
füllt. Sowohl die Beschränkung der Wettbewerbsfä-
higkeit der Reisebüros als auch die für NUR und ITS
bewirkte Sperre des Marktzutritts sind unbil
li
g. Das
Interesse der sperrenden Reiseveranstalter ist darauf
gerichtet, den Preiswettbewerb mit gesperrten Kon-
kurrenten beim Angebot von Reisen und den Provi-
sionswettbewerb bei der Nachfrage nach Vermitt-
lungsleistungen der Reisebüros zu beschränken.
Durch das Ausmaß der Bindungen wird sowohl der
Wettbewerb auf dem Markt für Pauschalreisen sowie
auf dem Markt für touristische Vermittlungsleistun-
gen wesentlich beeinträchtigt. Die Betroffenen haben
Beschwerde eingelegt, die inzwischen zurückgewie-
sen worden ist.
Die zur Metro-Kaufhof-Gruppe gehörende ITS Inter-
na
ti
onal Tou
ri
st Services Länderreisedienste GmbH
& Co., Köln, hat eine Mehrheitsbeteiligung an der Jet
Reisen GmbH, Frankfu
rt
, erworben. ITS bleibt auch
nach diesem Zusammenschluß hinter TUI, NUR und
der LTU-Gruppe der viertgrößte Veranstalter von tou-
ristischen Reisen. Das Bundeskartellamt hat den Er-
werb nicht untersagt, weil die Entstehung oder Ver-
stärkung eines marktbeherrschenden Oligopols der
vier führenden Reiseveranstalter nicht nachzuweisen
ist. Der von ITS angemeldete Erwerb von 50 % der
Anteile an der Holland International Travel Group,
dem größten Reiseveranstalter der Niederlande, ist
ebenfalls freigegeben worden. Dieses Unternehmen,
das auch eine Reisebürokette betreibt, hat auf dem
Inlandsmarkt für Pauschalreisen nur geringe Bedeu-
tung.
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