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Drucksache 11/4611
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
wichtigen Märkten Anteile von 40 bis über 50 %. Es ist
nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß Auswir-
kungen auf den bestehenden lebhaften Preis- und
Qualitätswettbewerb haben wird.
NE
-
Metalle und
-
Metallhalbzeug (28)
Im Berichtszeitraum war die wirtschaft
li
che Lage der
inländischen NE-Metall- und -Metallhalbzeug-Indu-
strie zunächst durch nachhaltigen Preisverfall ge-
kennzeichnet. Eine Ausnahme bildeten hier die Edel-
metalle, deren Preise wegen des gesunkenen Dollar-
kurses beträchtlich stiegen. Gegen Ende 1987 setzte
dann eine Erholung der NE-Metall-Preise ein, die z. Z.
noch anhält. Der Absatz der Indust
ri
e stieg bei fast
allen Metallen und die Verarbeitung profitierte von
der guten Konjunktur in den wichtigen Abnehmerbe-
reichen. Sorgen bereitet der Branche die zunehmende
Verschlechterung der Standortbedingungen im In-
land. Aus ihrer Sicht wirken sich hohe Lohn- und
Lohnnebenkosten, an der Weltspitze liegende Um-
weltschutzkosten und Aufwendungen für teuere
Energie nachteilig auf die inte
rn
ationale Wettbe-
werbsfähigkeit der inländischen Indust
ri
e aus.
Das Bundeskartellamt hat den im Jahre 1987 vollzo-
genen Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der
Lan-
genberg Kupfer- und Messingwerke GmbH KG, Vel-
bert, durch die Wieland Werke AG, Ulm, untersagt.
Wieland ist Hersteller von NE-Metallhalbzeugen, die
überwiegend aus Kupferlegierungen und Aluminium
gefertigt werden. Im Geschäftsjahr 1985/86 erzielte
das Unternehmen einen Umsatz von ca. 1,5 Mrd. DM.
Langenberg befaßt sich ebenfa
ll
s mit der Herstellung
von NE-Metallhalbzeugen und erzielte 1985/86 einen
Umsatz von etwa 150 Mio. DM. Durch den Zusam-
menschluß erreicht Wieland eine marktbeherr-
schende Stellung bei Messing-Schmalbändern. Diese
Halbzeuge werden in der Automobilindustrie, dem
Bauwesen, der Feinmechanik, dem Maschinen- und
Apparatebau sowie der Elektronik verarbeitet. Des
weiteren wurde nach Auffassung des Bundeskartell-
amtes eine bestehende marktbeherrschende Stellung
für Vorwalzbänder verstärkt, die von der Schwerme-
tall Halbzeug GmbH & Co., Stolberg, einem Gemein-
schaftsunternehmen, an dem Langenberg und die
William Prym GmbH & Co. KG, mit je 50 % beteiligt
sind, eingenommen wird. Die Untersagung ist noch
nicht rechtskräftig.
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Beteili-
gung von 45 % an der Société Minière et Métallur-
gique de Penarroya S. A., Pa
ri
s, durch die Preussag
AG, Berlin/Hannover, die ihre NE-Hütten in das Un-
ternehmen einbringt, nicht untersagt. Beide Unter-
nehmen vertreiben NE-Metalle und Sondermetalle.
Der Zusammenschluß bet
ri
fft im wesentlichen die
Märkte für Blei und Zink. Hier verfügt Preussag über
starke Stellungen, während die Anteile der Penarroya
gering sind. Die qualifizierte Oligopolvermutung des
§ 23 a Abs. 2 Nr. 1 ist widerlegt. Der Zusammenschluß
wird die Bedingungen für den bestehenden wesentli-
chen Wettbewerb nicht entscheidend verändern, weil
die neue Gruppe nicht in der Lage ist, spürbaren Ein-
fluß auf die Preisbildung der London Metal Exchange
auszuüben. Ein überragender Verhaltensspielraum
beim Fordern von Prämien steht ihr wegen der Exi-
stenz potenter Wettbewerber nicht zur Verfügung.
Der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der
R. u. G. Schmöle Metallwerke GmbH & Co. KG, Men
-
den, durch die von der MAN AG, München, abhän-
gige Kabel- und Metallwerke Gutehoffnungshütte
AG, Osnabrück, ist nicht untersagt worden. Betroffen
sind in erster Linie die Märkte für Kupfer- und Kup-
ferlegierungswalzmaterial sowie für Kupfer- und
Kupferlegierungsrohre. Die durch den Zusammen-
schluß erreichten Marktanteile liegen unterhalb der
Marktbeherrschungsvermutung des § 22 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1. Da auf den inländischen Märkten, die
durch eine hohe Substitutionsrate gekennzeichnet
sind, finanzstarke Großunternehmen tätig sind, ist da-
von auszugehen, daß der Wettbewerb durch den Zu-
sammenschluß nicht beeinträchtigt wird.
Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke
und der Stahlverformung (30)
Die wirtschaftlichen und wettbewerblichen Rahmen-
bedingungen der stahlverarbeitenden Ziehereien und
Kaltwalzwerke haben sich im Berichtszeitraum geän-
dert. Die Krisenregelungen der Europäischen Ge-
meinschaft für die Stahlindustrie sind über den
30. Juni 1988 hinaus nicht verlängert worden. Das
Bundeskartellamt hat es daher a/jointfilesconvert/456955/bgelehnt, die unver-
bindlichen Verbandspreisempfehlungen für vormate-
rialbedingte Teuerungszuschlage, die an die Laufzeit
der EG-Krisenregelungen gekoppelt waren, weiter zu
tole
ri
eren.
Während in den meisten EG-Partnerländern die Un-
ternehmen der Ziehereien und Kaltwalzwerke im
Konzernverbund mit der Stahlindustrie stehen, weist
dieser Bereich in der Bundesrepublik Deutschland
eine typisch mittelständische Struktur auf. Von den
etwa 450 Ziehereien, Kaltwalzwerken und Unterneh-
men der Drahtverarbeitung haben nach einer Bran-
chenerhebung von 1987 63 % der Bet
ri
ebe bis zu
100 Beschäftigte, 29 % der Bet
ri
ebe bis zu 500 Be-
schäftigte und nur 8 % der Betriebe 500 Beschäftigte
und mehr. Die große Anzahl leistungsfähiger Klein-
und Mittelbetriebe ist überwiegend als erste Verar-
beitungsstufe direkt hinter der Stahlindustrie angesie-
delt. Sie stellen ein Bindeglied zwischen stahlherstel-
lender und stahlverarbeitender Indust
ri
e dar. Damit
ist der Standort der Branche geprägt durch ihre Ab-
hängigkeit von der Stahlindustrie und der Zulieferung
zu marktmächtigen Abnehmerindustrien wie insbe-
sondere der Automobilindustrie. Neu entwickelte Un-
ternehmensstrategien der Nachfrager, wie beispiels-
weise die Erfordernisse der Zulieferung just-in-time,
zeigen eine grundsätzlich neue Aufgaben- und Risi-
koverteilung zwischen Abnehmern und Zulieferern.
Das Bundeskartellamt wird zukünftig verstärkt diese
Entwicklung beobachten und darauf achten, daß der-
artige Maßnahmen nicht zu Lasten der kleinen und
mittleren Zulieferer gehen.
Das Bundeskartellamt hat die Erlaubnis für das Struk
-
turkrisenkartell der Hersteller von Betonstahlmatten
(Tätigkeitsbericht 1983/84 S. 74, 1985/86 S. 57) über
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