Blaupunkt MUNCHEN RDM 126 Uživatelský manuál Strana 33

  • Stažení
  • Přidat do mých příruček
  • Tisk
  • Strana
    / 200
  • Tabulka s obsahem
  • KNIHY
  • Hodnocené. / 5. Na základě hodnocení zákazníků
Zobrazit stránku 32
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
terliegen dagegen bei vergleichbaren Aktivitäten (Kernsorti-
mentsbildung, Bezugsbindung hinsichtlich der zum Kernsortiment
gehörenden Produkte, einheitliches Erscheinungsbild, einheitli-
che Werbung, Platzschutzklauseln) dem wesentlich schärferen
Kartellverbot, da ihr Systemkopf von der Kooperationszentrale,
also den Mitgliedern selbst gebildet wird. Um diese, rechtssyste-
matisch zwar begründete, in wi
rt
schaftli
cher Hinsicht aber häufig
nicht plausible Ungleichbehandlung zu mildern, duldet das Bun-
deskartellamt auch zentral gesteuerte Vermarktungsaktivitäten
von Einkaufskooperationen, soweit diese dem Nachteilsausgleich
dienen und zur Rea
li
sierung neuer Produktlinien oder innovativer
Vertriebslinien führen und den Wettbewerb beleben. Preisbindun-
gen oder Preisbindungsersatzstrategien sind aber unzulässig.
Nach dieser Verwaltungspraxis des Bundeskartellamtes wird die
Zusammenarbeit von Lebensmittelhandelsunternehmen im Rah-
men der Markant AG, der Nachfolgerin der Ende 1987 aufgelösten
Selex + Tania Handels AG, nicht mehr beanstandet, nachdem
Markant die Zusammenarbeit mit den führenden Handelsunter-
nehmen bzw. deren Tochtergesellschaften gekündigt hat. Das Ziel
des Selex/Tania-Verfahrens ist damit erreicht worden. Mit Blick
auf die von der Bundesregierung vorgeschlagene Freistellungs-
norm für Einkaufskooperationen (§ 5 c) wird auch die Zusammen-
arbeit zwischen der Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbrau-
cher AG (AVA) und der Edeka-Gruppe (Tätigkeitsbericht 1985/86
S. 82) und die Zusammenarbeit der Kaiser & Kellermann-Gruppe
mit den Rewe-Zentralorganisationen (Tätigkeitsbericht 1985/86,
S. 25, 81f.) nicht weiter verfolgt. Die mehrheitliche Beteiligung der
Rewe an Kaiser & Kellermann, die Ende 1988 vollzogen wurde,
wird fusionsrechtlich geprüft. Die Gedelfi übt ihre Tätigkeit inzwi-
schen im Rahmen der Spar-Organisa
ti
on aus (S. 87 f.). Die endgül-
tige Form der Zusammenarbeit steht aber noch nicht fest.
Um die Einkaufskooperationen nach der Selex/Tania-Entschei-
dung des Kammergerichts kartellrechtlich abzusichern, hat der
Bundesminister für Wi
rt
schaft in dem Regierungsentwurf für ein
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
beschränkungen mit dem neuen § 5 c eine Legalisierungsmöglich-
keit für Einkaufskooperationen vorgesehen. Die vorgesehene Re-
gelung entspricht der Praxis des Bundeskartellamtes. Auch das
Bundeskartellamt hat in der Vergangenheit Einkaufskooperatio-
nen beanstandet, die Bezugszwangsregelungen praktizieren oder
aufgrund ihres Marktgewichts den Nachfragewettbewerb wesent-
lich beeinträchtigen. Bezugsverpflichtungen der Anschlußunter-
nehmen würden aus einer Kooperation straffe Nachfragekartelle
machen. Nach innen würden sie die von zahlreichen Mitgliedern
bewiesene wettbewerbliche Eigeninitiative im Nachfrageverhal-
ten ersticken. Nach außen würden sie die kollektive Nachfrage-
macht der Kooperation gegenüber den Lieferanten erhöhen. Bei
einer Lega
li
sierung bis zur Grenze der Marktbeherrschung würde
von den Einkaufskooperationen insbesondere im Non-food-Be-
reich eine Sogwirkung auf die jetzt noch lebensfähigen freien
Händler ausgehen. Diese müßten befürchten, allein gegen Groß-
unternehmen und Großkooperationen zu konkurrieren. Auf immer
mehr Märkten würden — außer einigen Großunternehmen — fast
alle Händler in wenigen Einkaufskooperationen organisiert sein.
Eine solche für die Marktstruktur ohnehin schon ungünstige Ent-
wicklung würde sich letztlich nur gegen die kleineren Mitglieder
der Kooperation auswirken. Denn je umfassender die Einkaufszu-
sammenschlüsse werden, desto stärker dürfte auch das Größenge-
fälle unter den Mitgliedern sein. Die Geschäftspolitik einer Koope-
Zobrazit stránku 32
1 2 ... 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 ... 199 200

Komentáře k této Příručce

Žádné komentáře