
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
bensmitteleinzelhandels in der Region Rosenheim
aus. Die Marktanteile im Groß- bzw. Einzelhandel lie-
gen hier unter 20 %. Die Spar AG erwarb weiterhin
Minderheitsbeteiligungen von jeweils 24,9 % am Ka-
pital der L. Stroetmann GmbH & Co. KG sowie der
Kanne GmbH & Co. KG. In beiden Fällen war der
Zusammenschlußtatbestand des § 23 Abs. 2 Nr. 2
Satz 4 erfüllt, da die Spar AG aufgrund gesellschafts-
vertraglicher Regelungen eine Position erlangt hat,
die der eines „Schachtelaktionärs" entspricht. In bei-
den Fällen erzielten die beteiligten Unternehmen auf
den jeweils räumlich relevanten Märkten in Ostwest-
falen wesentlich geringere Umsätze als die dort füh-
renden Sortimentszustellgroßhändler Rewe bzw.
Edeka.
Die bereits im Tätigkeitsbericht 1985/86 (S. 79) be-
schriebene interne Konzentration der Edeka-Gruppe
hat sich in den vergangenen zwei Jahren weiter fort-
gesetzt. In insgesamt zehn angemeldeten Zusammen-
schlußvorhaben wurde die Zahl der Großhandlungen
durch Verschmelzung bzw. Aufteilung von ehemals
30 auf 24 (seit 1. 1. 1989: 22) reduziert. Neben der
internen Konzentration der Edeka-Gruppe hat das
Bundeskartellamt acht kleinere externe Zusammen-
schlüsse mit einem Volumen von insgesamt 336 Mio.
DM geprüft. Die Zusammenschlüsse sind nicht unter-
sagt worden, da sich die Posi
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on der Edeka-Gruppe
insgesamt weder auf den Beschaffungs- noch auf den
Angebotsmärkten verändert hat.
Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Ver-
braucher AG (AVA), Bielefeld, hat die Firmen Kauf-
markt, Unterföhring/Nürnberg, und SUBA-Center,
Cadenberge, übernommen. Beide Unternehmen sind
regional starke Anbieter. Da die Zusammenschlüsse
aber nicht zu räumlichen Marktüberschneidungen
geführt haben, hat das Bundeskartellamt die Zusam-
menschlüsse nicht untersagt. Die AVA, ein expandie-
rendes Unternehmen im Mittelfeld hinter den führen-
den sechs Anbietern des Lebensmittelhandels, erhöht
damit ihr Umsatzvolumen auf über 3 Mrd. DM.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme einer
Mehrheitsbeteiligung an der Florimex Verwaltungs-
gesellschaft mbH, Nürnberg, durch die Dibrell GmbH,
eine 100 %ige Tochter der Dibrell Brothers Inc., Virgi-
nia/USA, nicht untersagt. Dibrell erzielt im internatio-
nalen Tabakhandel einen Jahresumsatz von 565 Mio.
DM. Florimex (Jahresumsatz ca. 218 Mio. DM) be-
treibt mit mehreren in- und ausländischen Tochterge-
sellschaften den Import und Großhandel mit Schnitt-
blumen, Pflanzen und Binderei-Bedarf. Florimex hat
auf dem süddeutschen Blumengroßhandelsmarkt mit
einem Marktanteil von ca. 12 % gegenüber den über-
wiegend mittelständisch geprägten Wettbewerbern
eine dominierende Stellung (Tätigkeitsbericht
1981/82 S. 68 — Untersagung Rewe/Florimex). Diese
Marktstellung wird aber weder durch Marktanteils-
additionen noch durch die verhältnismäßig geringen
Ressourcen von Dibrell verstärkt.
Im Bereich der Einkaufskooperationen des Lebens-
mittelhandels hat es im Berichtszeitraum bedeutende
Veränderungen gegeben. Die S + T Bundeszentrale
Selex + Tania Handels AG (S + T) hat die Rechtsbe-
schwerde gegen die Entscheidung des Kammerge-
richts zurückgenommen, mit der die Untersagungs
-
verfügung des Bundeskartellamtes bestätigt worden
war (Tätigkeitsbericht 1985/86 S. 81). Die S + T ist
Ende 1987 aufgelöst worden. Ihre Funktion hat im
wesentlichen die neu gegründete Markant AG, Pfäffi-
kon (Schweiz), übernommen, wobei das operative Ge-
schäft von deutschen Tochtergesellschaften a/jointfilesconvert/456955/bgewik-
kelt wird, die mit den bisherigen Tochterunternehmen
der S + T identisch sind. An Markant sind die mit ihr
zusammenarbeitenden Handelsunternehmen nicht
gesellschaftsrechtlich beteiligt. Markant schließt mit
Lieferanten und Handelsunternehmen jeweils ge-
trennte Inkassoverträge sowie Verkaufsförderungs-
und Warenvermittlungsverträge ab. Sie vermittelt den
Lieferanten ferner Bürgschaften für deren Forderun-
gen an die Handelsunternehmen, die mit Markant
zusammenarbeiten. In den Verträgen beauftragen die
Lieferanten Markant, gegen Entgelt das Inkasso so-
wie Verkaufsförderungsmaßnahmen und die Waren-
vermittlung für ihre Produkte durchzuführen. Durch
spiegelbildliche Verträge mit Handelsunternehmen
erklären sich diese damit einverstanden, daß Markant
die Lieferantenrechnungen bei ihnen einzieht, wobei
die Beträge abzuziehen sind, die „zwischen der Lie-
ferfirma und der Markant AG und/oder dem Handels-
unternehmen vereinbart sind". Mit Markant arbeiten
im wesentlichen die Handelsunternehmen vertraglich
zusammen, die bisher Gesellschafter der S + T waren.
Markant hat aber im Hinblick auf die Prüfung ihrer
Tätigkeit nach § 1 die Zusammenarbeit mit den füh-
renden Handelsunternehmen bzw. deren Tochterge-
sellschaften gekündigt. Davon waren unmittelbar die
Unternehmen Schaper und Deutsche SB-Kauf (Asko),
die ehemaligen Werhahn-Betriebe Bolle, Schätzlein
und Schade & Füllgrabe (Coop AG) sowie Kaufhof/
Kaufhalle (Metro) betroffen. Wegen der Übernahme
durch die führenden Unternehmen haben in der Fol-
gezeit noch weitere Handelsunternehmen die Zusam-
menarbeit mit Markant beendet. Bei diesem Sach-
stand hat das Bundeskartellamt die Prüfung des Mar-
kant-Systems nach § 1 ausgesetzt. Im Hinblick auf die
sprunghafte Zunahme der Zusammenschlüsse im Le-
bensmittelhandel und die damit verbundene starke
Umsatzausweitung gerade der Unternehmen der
Spitzengruppe des Lebensmittelhandels hält es das
Bundeskartellamt bei den gegenwärtigen Marktver-
hältnissen für vertretbar, die von Markant organisierte
Einkaufskooperation zur Zeit nicht aufzugreifen.
Das gegen die Gedelfi eingeleitete Verfahren (Tätig-
keitsbericht 1985/86 S. 82) ist gegenstandslos gewor-
den. Die Gedelfi hat ihre Eigenständigkeit als Ein-
kaufskontor aufgegeben. Sie übt ihre Funktion nun-
mehr im Rahmen der Spar-Organisa
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on aus. Wesent-
licher Anlaß dafür waren die Abwanderung von Ge-
delfi-Mitgliedern zu anderen Einkaufsorganisationen,
bedingt durch interne Auseinandersetzungen und
Konzentrationsvorgänge. Endpunkt dieser Entwick-
lung war der erwartete Austritt der Deutsche Super-
markt GmbH, einem der letzten großen Mitglieder der
Gedelfi nach der Übernahme durch die Rewe Leib-
brand oHG (S. 86).
Die Gedelfi hat sich daher entschieden, mit der Spar
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Organisation zusammenzuarbeiten. Mit einer Aus-
nahme (Nanz) werden die Gedelfi-Mitglieder ihren
Einkauf über die neue Organisa
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on Spar Gedelfi ab-
rechnen. Einzelheiten der neuen Organisationsform
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