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Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
senlicher Wettbewerb, die Marktzutrittsschranken
sind gering. In den letzten Jahren sind neue Anbieter
hinzugetreten. Der Zuwachs finanzieller Ressourcen
hat für die Marktstellung von Kampf keine Bedeu-
tung, da das Unternehmen schon bisher über erhebli-
che finanzielle Mittel verfügte.
8. Motoren
Der Erwerb von jeweils 50 % des Kapitals der franzö-
sischen S. E. M. T. Pielstick durch die Daimler-Benz
AG und die MAN AG ist nicht untersagt worden. Piel-
s
ti
ck ist Anbieter von Großdieselmotoren (Mittel-
schnelläufer und Schnelläufer). Das Unternehmen ist
über Lizenzverträge indirekter aktueller Wettbewer-
ber, zumindest aber potentieller Wettbewerber von
MAN und Daimler-Benz. Das Gemeinschaftsunter-
nehmen soll nach seinem Gesellschaftsvertrag nur in
Frankreich und anderen französisch sprechenden
Ländern tätig sein. Bei der Prüfung des Zusammen-
schlusses stand die Frage im Mittelpunkt, ob über das
Gemeinschaftsunternehmen auch der inländische
Vertrieb von MTU (verbundenes Unternehmen von
Daimler-Benz) und MAN koordiniert wird. Ein ent-
sprechender Nachweis konnte jedoch nicht geführt
werden.
9.
Fleischzerkleinerungsmaschinen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehr-
heitsbeteiligung an der Krämer + Grebe Maschinen-
fabrik durch Alfa-Lava nicht untersagt, nachdem sich
die Unternehmen verpflichtet haben, den Geschäfts-
bereich Kutter und Wölfe für das Handwerk der Krä-
mer + Grebe an Dritte zu veräußern.') Ohne diese
Zusage wäre durch den Zusammenschluß eine markt-
beherrschende Stellung auf dem mittelständisch
strukturierten Markt für Fleischzerkleinerungsma-
schinen (Fleischkutter und Fleischwölfe für Hand-
werk und Indust
ri
e) entstanden. Der Anteil von Krä-
mer + Grebe auf dem Markt für Fleischzerkleine-
rungsmaschinen wird nunmehr um etwa die Hälfte
reduziert. Die Eindringensvermutung des § 23 a
Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ist angesichts der dann beste-
henden ausgewogenen Marktstruktur widerlegt.
10.
Getränkeabfüllmaschinen und andere
Maschinen für die Nahrungsmittel- und
Getränkeindustrie
Der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von 39 % an
der Seitz Enzinger No
ll
Maschinenbau (SEN) durch
die britische APV ist nicht untersagt worden. Die
Klöckner-Werke (Klöckner) bleiben weiterhin mit
50,1 % an SEN beteiligt. Im Hinblick auf mögliche
Gruppeneffekte sind die Auswirkungen des Zusam-
menschlusses auch für die Märkte geprüft worden, auf
denen SEN tätig ist. SEN stellt hauptsächlich Maschi-
nen und Anlagen für die Abfüllung von Getränken
her, APV bietet Anlagen und Geräte zur Herstellung
von Produkten in der Nahrungsmittel- und Geträn-
keindustrie an. Die Überschneidungen der Pro-
gramme sind geringfügig und betreffen Märkte, auf
denen beide Unternehmen keine bedeutenden
Marktanteile haben. APV hat auch sonst keine für die
fusionsrechtliche Beurteilung bedenkliche Marktstel-
lungen. Für den Markt der Getränkeabfüllmaschinen,
auf dem SEN und die zum Klöckner-Konzern gehö-
rende Holstein und Kappert AG zusammen verhält-
nismäßig hohe Marktanteile haben, hatte das Bundes-
kartellamt 1986 festgestellt, daß Klöckner/SEN über
keine überragende Marktstellung mehr verfügen und
Marktbeherrschung auch für die Zukunft nicht zu er-
warten ist (Tätigkeitsbericht 1985/86 S. 58). Inzwi-
schen sind die Marktanteile von Klöckner/SEN weiter
gesunken. Wettbewerber haben ihre Posi
ti
on zum
Teil erheblich ausbauen können. Die Entstehung ei-
ner marktbeherrschenden Stellung durch den Zusam-
menschluß APV/SEN ist auch nicht durch eine Ver-
stärkung der Finanzkraft oder durch eine Ausweitung
des Angebotsprogramms zu erwarten. Beide Ge-
sichtspunkte spielen auf den betroffenen Märkten,
wie schon 1986 festgestellt worden ist, aufgrund des
Verhaltens der Abnehmer im Inland keine entschei-
dende Ro
ll
e.
11.
Flurförderzeuge
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der The
Kaye Organisa
ti
on Ltd., Basnic, Großbritannien,
durch die Linde AG, Wiesbaden, untersagt, soweit sie
den Erwerb der Beteiligung an der deutschen Lansing
GmbH, Roxheim, und den Erwerb von zwei in der
Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Lansing-
Warenzeichen bet
ri
fft. Sowohl Linde als auch Lansing
stellen Flurförderzeuge her. Auf dem zu diesem Be-
reich gehörenden Markt für Gabelstapler hat Linde
seine Stellung in den letzten Jahren durch Aufkäufe
von in- und ausländischen Wettbewerbern europa-
weit ausgebaut und auf dem Inlandsmarkt mit einem
Anteil von über 50 % eine marktbeherrschende Stel-
lung erlangt. Diese Posi
ti
on wird durch ein Selbstbe-
schränkungsabkommen zwischen dem europäischen
und japanischen Herstellerverband a/jointfilesconvert/456955/bgesichert.
Durch den Erwerb von Lansing wird die marktbeherr-
schende Stellung von Linde weiter verstärkt. Neben
der Addi
ti
on von Marktanteilen, führt der Zusammen-
schluß zu einer Programmerweiterung und zu Verbes-
serungen im Vertrieb. Die Unternehmen haben gegen
die Entscheidung Beschwerde eingelegt.
12.
Verpackungsmaschinen
Die Illinois Tool Works Inc., Chicago, (ITW) hat auf-
grund der Bedenken des Bundeskartellamtes auf den
Erwerb sämtlicher Aktien der Cyklop Inte
rn
a
ti
onal
AG, Köln, verzichtet. In der Bundesrepublik sind so-
wohl die ITW-Tochter Signode als auch Cyklop an
führender Stelle auf den Märkten für Stahlband, Ma-
schinen und Geräte für die Umreifung mit Stahlband,
Kunststoffband und Maschinen und Geräte für die
Umreifung mit Kunststoffband tätig. Durch den Zu-
sammenschluß wären auf diesen vier Märkten überra-
1
) Bundesanzeiger 1989, S. 1838
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