
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache
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klassische Kartellabsprachen geahndet. In einem Fall war der
italienische Markt für Flachglas betroffen. In zwei anderen Fä
ll
en
ging es um Absprachen der europäischen Hersteller von petroche-
mischen Produkten (PVC, LDPE), durch die die Beteiligten Verein-
barungen über Preise und Quoten getroffen hatten.
Franchiseverträge
Im Bereich des Vertriebs hat die Kommission vor Erlaß der Verord-
nung Nr. 4087/88 durch weitere Einzelentscheidungen ihre posi-
tive Praxis bei der Beurteilung von Franchise-Systemen fortgesetzt
(Computerland, Service-Master, Charles Jourdan).
Gewerbliche
Schutzrechte
Im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten ergingen vier
Entscheidungen (Rich Products, Delta Chemie, Tetra-Pak I,
Magill-TV). Die ersten beiden Entscheidungen konkretisieren die
Entscheidungspraxis der Kommission zu Know-how-Vereinbarun-
gen (s. VO Nr. 556/89). Im Fa
ll
„Tetra-Pak" wird der Erwerb einer
ausschließlichen Lizenz im Zusammenhang eines Unternehmens-
erwerbes, im Fall „Magill-TV" die Ausübung eines nationalen
Schutzrechtes als Mißbrauch im Sinne des A
rt
. 86 EWGV angese-
hen.
Mißbrauchs-
verfahren
Allein 1988 ergingen sieben Mißbrauchsentscheidungen nach
A
rt
. 86 EWGV, davon nur zwei ohne Verhängung von Bußgeldern
(Racal Decca; Magill-TV; im übrigen: Tetra-Pak, B
riti
sh Sugar,
Sabena, B
riti
sh Plasterboard, Flachglas), während es 1987 nur eine
Entscheidung nach A
rt
. 86 EWGV gab (Hilti).
In zwei Fällen wurden A
rt
. 85 und 86 EWGV auf denselben Sach-
verhalt (Racal Decca; Flachglas) para
ll
el angewendet, wobei im
letzten Fa
ll
erstmals eine Marktbeherrschung durch ein enges
Oligopol (kollektiv marktbeherrschende Stellung) bejaht wurde.
Gemeinschafts-
unternehmen
Fünf Entscheidungen betrafen die Freistellung von Gemein-
schaftsunternehmen (De Laval/Stork; Canon/O
li
vet
ti
; ICI/
Enichem; Iveco/Ford; BBC/NGK). Die angekündigte Bekanntma-
chung der Kommission über die Anwendbarkeit der Wettbewerbs-
regeln auf Gemeinschaftsunternehmen konnte im Hinblick auf die
Rechtsprechung des Gerichtshofes im „Zigarettenfall" und die
Beratungen der Europäischen Fusionskontrolle noch nicht reali-
siert werden (s. 17. Wettbewerbsbericht, S. 52).
Sonstige
Entscheidungen
Mit den übrigen Freistellungsentscheidungen wurde die Entschei-
dungspraxis zum Messe- und Ausstellungswesen fortgesetzt (In-
terna
ti
onale Dentalschau; BDTA; EMO).
Günstig beurteilt wurden auch verschiedene Formen technischer
und wi
rt
schaft
li
cher Zusammenarbeit (Con
ti
nental/Michelin;
Bayer/BP; Transocean Marine Paint Ascociation).
Die Entscheidung der Kommission im Fa
ll
Hoechst zur Festsetzung
der endgültigen Höhe eines Zwangsgeldes nach A
rt
. 15 VO Nr. 17
warf das besondere Problem auf, ob die Kommission aufgrund
einer förmlichen Nachprüfungsentscheidung nach A
rt
. 14 Abs. 3
VO Nr. 17 ermächtigt ist, Durchsuchungen vorzunehmen und ob
hierzu ggf. ein gesetzlicher Richter eingeschaltet werden muß.
Aufgrund der Klagen des betroffenen Unternehmens liegen diese
Fragen nunmehr dem Gerichtshof zur Entscheidung vor.
8.4. Zusammenarbeit mit der EG
-
Kommission
Der Beratende Ausschuß für Kartell- und Monopolfragen ist im
Berichtszeitraum zu 17 Sitzungen zusammengetreten, in denen er
39 Stellungnahmen zu Entwürfen für Einzelentscheidungen der
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