
Drucksache 11/4611
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Flaschenpool grüner Brunnen-Einheitsflaschen und
zugehöriger Einheitskästen mit genormten Erschei-
nungsformen und Abmessungen für kohlensäure-
arme und stille Wässer geschaffen. Der Flaschenpool
wurde als Rationalisierungskartell nach § 5 Abs. 2 er-
laubt.
2
)
9.
Spirituosen
Der Spirituosenmarkt ist seit einer Reihe von Jahren
stagnierend bis rückläufig. Im Zeitablauf zeigt sich ein
stetiger Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauchs an Spiri-
tuosen von 1976 bis 1987 von 8,41 auf 6,3 1. Seit 1980
ist außerdem die Anzahl der Hersteller mit zehn und
mehr Beschäftigten von 164 auf 114 gesunken, ver-
bunden mit einem Rückgang der Beschäftigtenzahl in
diesen Bet
ri
eben um 35 % . Eine Reihe kleiner Zusam-
menschlüsse war wegen der geringen Größe der be-
teiligten Unternehmen nicht fusionskontrollpflichtig.
Das zurückhaltende Konsumverhalten führt dazu, daß
bei nahezu erreichter Sättigung des Marktes alkohol-
haltiger Getränke insgesamt nur noch Verlagerungen
vom Spirituosenabsatz zum Absatz von Bier, Sekt und
Wein stattfinden. Die Einfuhr aller Arten ausländi-
scher Spirituosen betrug 1987 rund 600 Mio. DM ge-
genüber einem inländischen Ausgabenvolumen für
Spirituosen von 7,5 Mrd. DM.
Das Bundeskartellamt hat einige Zusammenschlüsse
bedeutender ausländischer Spirituosenhersteller mit
deutschen Unternehmen nicht untersagt, weil diese
nur eine relativ geringe Inlandsauswirkung hatten.
Dabei ging es um die Gründung zwischengeschalteter
Kommissionärunternehmen zwischen United Dis
ti
l-
lers Ltd. und zwei seiner Importeure (Underberg und
Vedima Interna
ti
onal), sowie um den Erwerb eines
Weinbrandherstellers (Scharlachberg) und einer
Sektkellerei (Carstens) durch den kanadischen Sea-
gram-Konzern.
10.
Milcherzeugnisse
Der Strukturwandel in der Milchindustrie hat sich
durch die Entscheidung des EG-Ministerrates, die
Milcherzeugung in den Mitgliedstaaten der Gemein-
schaft durch Beibehaltung des Milchquotensystems
weiter zu senken, und durch die Interventionsausset-
zung bzw. -einschränkung bei Magermilchpulver und
Butter in den letzten zwei Jahren weiter verstärkt. Die
Zahl der in der Milcherfassung tätigen Unternehmen
hat sich im Berichtszeitraum weiter vermindert. Be-
reits zuvor bestehende Überkapazitäten in der Milch-
verarbeitung sind durch den Rückgang der Milchan-
lieferungen weiter gestiegen. Sie führen zu steigen-
den Erzeugerpreisen und bewirken Konzentrations-
prozesse als Folge notwendiger Kapazitätsanpassun-
gen in den Erzeuger- und Verarbeiterbetrieben. Der
Konzentrationsgrad der deutschen Produktion bei
Molkereien und Käsereien bleibt allerdings mit
10,6 % für die drei größten Unternehmen noch gering,
während im Bereich Dauermilch, Milchpräparate und
Schmelzkäse die drei führenden Unternehmen bereits
37 % der Gesamtproduktion auf sich vereinigen
(Monopolkommission, 7. Hauptgutachten 1986/87
S. 129).
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Fusions-
kontrolle die Gründung eines Gemeinschaftsunter-
nehmens durch die DG-Bank, die Bayerische Milchin-
dustrie e. G., die Bayerische Milchversorgung GmbH
(BMV) und die Milchunion Oberbayern (MUO) für die
Pacht von Molkereibetrieben der BMV und der MUO
und den Erwerb der Milchunion Nürnberg, nicht un-
tersagt. Dies gilt auch für den Zusammenschluß des
Molkereiverbandes Ostfriesland e. G. mit der Butter-
und Eierzentrale Oldenburg e. G. zur Molkereizen-
trale Oldenburg-Ostfriesland e. G. Die Zusammen-
führung der Milchwerke Bergisch Land und Sauer-
land zur MGM-West Marktgemeinschaft Milch wird
noch geprüft.
Die Übernahme des Unternehmensbereichs Adler
-
Käse der Maizena GmbH durch die Fromage
ri
es Bel
S. A., Pa
ri
s, ist nicht untersagt worden. Bei Frischkäse
und streichfähigem Schmelzkäse kommt es durch den
Zusammenschluß zu Marktanteilsadditionen,. die aber
wegen des Vorsprungs der führenden und ressour-
censtarken Konkurrenten Kraft und Unilever und der
Wettbewerbsintensität auf den betroffenen Märkten
keine marktbeherrschenden Stellungen begründen.
11.
Feinkost
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Ham-
burger Feinkost-Gruppe Beeck, einem mittelständi-
schen Hersteller von Feinkostsalaten und Fischspezi-
alitäten, durch die zur Campbell Soup Company, New
Jersey, gehörende Eugen Lacro
ix
GmbH, Frankfurt,
nicht untersagt. Damit wird ein drittes inte
rn
a
ti
onal
eingebundenes Großunternehmen auf den Märkten
für Feinkostsalate und Fischspezialitäten aktiv. Der
Zusammenschluß führt auf den betroffenen Märkten
nicht zu Marktanteilsadditionen. Mit Homann (Unile-
ver-Gruppe) und der Nadler GmbH (Heinz) sind zu-
dem in diesem Bereich ähnlich diversifizierte Wettbe-
werber mit höheren Marktanteilen und zum Teil über-
legenen Ressourcen tätig.
Das Bundeskartellamt hat zum Nachteilsausgleich
gegenüber diesen drei bundesweit distribuieren-
den Großunternehmen ein Mittelstandskartell der
vier Feinkosthersteller Edmund Merl GmbH & Co.
KG, Brühl, Pfennigs Feinkostfabrik Hannover
GmbH & Co., Sarstedt, F. u. H. Ruffmann KG, Hagen-
Bathey und Weder Feinkost GmbH & Co. KG, Syke,
nach § 5 b legalisiert. Im Feinkostbereich sind neben
den Großunternehmen überwiegend mittelständische
Hersteller tätig. Die statistisch nicht erfaßten Bet
ri
ebe
mit weniger als 20 Mitarbeitern insgesamt haben da-
bei einen nicht unbedeutenden Anteil auf den unter-
schiedlichen Märkten. Im Bereich der Feinkostsalate
schätzt das Bundeskartellamt diesen Anteil auf ca.
30 %. Das Mittelstandskartell ist das erste in der Fein-
kostbranche. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf
die Märkte für Feinkostsalate, Marinaden, Mayonnai-
sen und Saucen. Sie ermöglicht den Kooperations-
partnern Kosteneinsparungen durch Produktauftei-
2
) Bundesanzeiger 1988, S. 2483
Komentáře k této Příručce