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Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
lung
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nd überregionale Dist
ri
bu
ti
on durch gemeinsa-
men Vertrieb. Damit kann den Anforderungen des
Handels besser entsprochen werden.
12.
Konserven
Die Nestlé Deutschland AG hat die Mehrheit an der
Benedict Lebensmittel Ber
li
n GmbH & Co. erworben.
Das Bundeskartellamt hat diesen Zusammenschluß
nicht untersagt. Benedict hat als erster deutscher An-
bieter die technischen Voraussetzungen für die Pro-
duktion von Fertigmenüs in Schalen mit getrennten
Kammern für die einzelnen Menübestandteile ent-
wickelt. Diese Produkte werden seit 1985 mit großem
Erfolg verkauft und haben viele Nachahmer — darun-
ter auch Nestlé — gefunden. Die ungekühlt haltbaren
Fertiggerichte haben ein erheblich höheres Qualitäts
-
und Preisniveau als die traditionellen Naßfertigge-
richte, die Gegenstand der Untersagung des Zusam-
menschlußvorhabens Pillsbury/Sonnen-Bassermann
gewesen sind (Tätigkeitsbericht 1983/84
S.
89,
1985/86 S. 76). Sie gehören deshalb nicht zum selben
relevanten Markt. Sie sind aber mit entsprechenden
Tiefkühlmenüs ohne weiteres austauschbar. Auf die-
sem neuen Markt stehen Nestlé/Benedict mit mehre-
ren großen und kleinen Konkurrenten im Wettbe-
werb. Die nach dem Zusammenschluß formal erfüllten
Oligopolvermutungen sind durch strukturelle Gege-
benheiten widerlegt. Es ist nicht zu erwarten, daß
durch den Zusammenschluß eine überragende
Marktstellung entsteht.
13.
Fleisch und Fleischverarbeitung
Bei der Viehschlachtung vollzieht sich seit einigen
Jahren ein deutlicher Umstrukturierungsprozeß. Klei-
nere kommunale Schlachthöfe müssen aus Hygiene-
und Rentabilitätsgesichtspunkten geschlossen wer-
den, große Schlachthofneubauten werden nach mo-
dernsten Gesichtspunkten errichtet. Die Schlachtung
verlagert sich von den großen Verbrauchszentralen in
den Ballungsgebieten zu den leistungsstarken Vieh-
produktionsgebieten auf dem Lande. Sowohl die ge-
nossenschaftliche Seite als auch zahlreiche p
ri
vate
Vieh- und Fleischvermarktungsunternehmen beteili-
gen sich an diesem Umstrukturierungsprozeß, der
Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur nach sich
zieht. Diese Auswirkungen werden vom Bundeskar-
tellamt aufmerksam verfolgt.
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Zusammen-
schlußkontrolle mehrere Fusionen im Schlachthofsek-
tor unter Beteiligung der führenden genossenschaftli-
chen Unternehmen Raiffeisen-Viehzentrale Schles-
wig-Holstein e. G., Hamburg, und Südfleisch GmbH,
München, geprüft. Zu Untersagungen kam es nicht.
Für den Schlachthofsektor hat das Bundeskartellamt
u. a. folgende Eingriffskriterien entwickelt:
Der relevante Markt wird durch die branchenübli-
chen Lebendviehtransportstrecken von maximal
80-100 km begrenzt.
Der Marktanteil eines Unternehmens darf nach der
Fusion 30 % nicht übersteigen.
— Der Zugang zum Schlachthof muß für regionale
Vieh- und Fleischvermarkter gesichert bleiben.
Das Bundeskartellamt hat wiederholt darauf hinge-
wiesen, daß Kooperationen zwischen selbständigen,
mittelständischen Vieh- und Fleischvermarktern bei
der Sanierung kommunaler Schlachthöfe die wettbe-
werblich besseren Lösungen sind als die Übernahme
der Schlachthöfe durch Großunternehmen.
Auf Veranlassung des Bundeskartellamtes hat die
Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe ihre nach
der „Ascheberger Vereinbarung" ausgesprochene
Empfehlung über ein gemeinsames Abrechnungssy-
stem für geschlachtete Schweine zurückgenommen.
Die Vereinbarung enthielt verschiedene unzulässige
Empfehlungen in der Form von Zu- und Abschlägen
vom Basisfleischanteil. Der Westfälisch-Lippische
Landwirtschaftsverband e. V. hat inzwischen eine
Konditionenempfehlung angemeldet, die kartell-
rechtlich einwandfrei ist.
14. Mastgeflügel
Der Erwerb einer Mehrheit an der GVB Geflügel-
zucht- und Verwertungsgesellschaft GmbH & Co.
KG, Bentheim, durch das französische Unternehmen
DOUX S. A., Chateaulin, ist nicht untersagt worden.
Beide Unternehmen sind Geflügelmastbetriebe.
DOUX ist im Inland bislang nur über eine inländische
Vertriebsgesellschaft vertreten. Das Unternehmen
vergrößert durch die Übernahme seinen Anteil am
inländischen Markt für Hähnchenfleisch von 3,2 auf
ca. 15 %. Auf den Marktstufen Züchtung, Vermeh-
rung und Schlachtung ergeben sich durch den Zusam-
menschluß keine Veränderungen der Marktpositio-
nen. Inländischer Marktführer ist die Gruppe Loh-
mann/Wesjohann mit Marktanteilen zwischen 30 und
70 %. Durch den Eintritt des französischen Geflügel-
produzenten in den deutschen Markt ist eine Wettbe-
werbsbelebung zu erwarten. Der Zusammenschluß ist
mit Blick auf die zunehmende Integration des euro-
päischen Binnenmarktes konzipiert und zeigt, daß der
Wettbewerb im Inland durch grenzüberschreitende
Fusionen gefördert werden kann.
B. Handel
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme sämtlicher
Anteile der Jost Hurler GmbH und der Bayerischen
Lagerversorgung GmbH & Co. KG (BLV) durch die
Metro nicht untersagt. Der Zusammenschluß Metro/
Hurler wirkt sich auf sechs regionalen Angebotsmärk-
ten des Lebensmitteleinzel- bzw. -großhandels sowie
auf die Nachfrage nach Lebensmitteln aus. Als Anbie-
ter erzielt Metro den überwiegenden Teil der Food
-
Umsätze im c + c-Großhandel und nur den kleineren
Teil im Einzelhandel über die „P
ri
mus"-/ und „Mei-
ster" -SB-Verbrauchermärkte und die Kaufhof/Kauf-
halle-Warenhäuser. Hurler erzielt den weitaus größ-
ten Teil seiner Food-Umsätze mit sechs großflächigen
SB-Warenhäuser und nur zum kleineren Teil mit zwei
c + c-Großhandelsmärkten. Bei der Feststellung des
Marktanteils der beteiligten Unternehmen im Einzel-
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