
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
getrockneten Hülsenfrüchten hat Müller's Mühle
starke, finanziell zum Teil weit überlegene Wettbe-
werber. Auf dem Markt für getrocknete Hülsen-
früchte hat sie dagegen eine vermutlich überragende
Marktstellung, die durch den Zusammenschluß aber
nicht verstärkt wird. Müller's Mühle braucht für die-
sen kleinen und schrumpfenden Geschäftsbereich nur
geringe finanzielle Mittel und das Interesse von
Kampffmeyer an der Entwicklung dieses Unterneh-
mens ist eher auf die weitaus bedeutendere, ertragrei-
che und expandierende Spa
rt
e der Diät- und Reform-
produkte gerichtet.
Der Verein der deutschen Dumm-Weizen-Mühlen hat
nach Einwendungen des Bundeskartellamtes 1987
seine Empfehlungen zu Qualitätsbedingungen für
den Einkauf von deutschem Durumweizen zurückge-
nommen. Die seit 1985 angewendeten Empfehlungen
sollten der Qualitätssicherung dienen, enthielten aber
auch eine Reihe von Preisregelungen. Eine sonst mög-
liche Legalisierung der einheitlichen Qualitätskrite-
rien nach §§ 5 Abs. 1 oder 38 Abs. 2 Nr. 2 kam deshalb
nicht in Betracht.
Das Mehlexportkartell der Gesellschaft deutscher
Mehlexporteure, dessen Erlaubnis nach § 6 Abs. 2
1987 um weitere drei Jahre verlängert worden war,
hat sich 1988 aufgelöst, nachdem mehrere bedeu-
tende Mitglieder gekündigt hatten.
3.
Stärkeprodukte
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des euro-
päischen Industriegeschäfts mit Stärke und Stärkede
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vaten der amerikanischen CPC Inte
rn
a
ti
onal Corpo-
ra
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on, einem weltweit tätigen Hersteller von Marken-
waren der Lebensmittelindustrie (u. a. Knorr, Mazola,
Mondamin, Dextro Energen), von Stärke und Stärke-
derivaten sowie chemischen Produkten zur industriel-
len Verwendung, durch die Ferruzzi Ag
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cola Finan-
ziaria S. p. A. nicht untersagt. Zu dem übernommenen
Geschäftsbereich gehört die Cerestar Deutschland,
nicht jedoch die Maizena GmbH, Heilbronn, die für
CPC weiter das Markenartikelgeschäft betreiben
wird. Mit Übernahme von Cerestar Deutschland tritt
Ferruzzi erstmals in den deutschen Markt ein. Die
Übernahme bewirkt keine Zusammenführung von
Marktanteilen und Cerestar verliert durch die Tren-
nung des Industriegeschäftes vom Konsumgüterbe-
reich der CPC mit der Maizena GmbH einen Haupt-
abnehmer. Die Verstärkung einer marktbeherrschen-
den Stellung durch den Zusammenschluß ist daher
nicht zu erwarten.
4.
Backwaren
Die deutsche Brot- und Backwarenindustrie war im
Berichtszeitraum durch eine weitere starke Konzen-
tration gekennzeichnet. Verursacht wird die Konzen-
tration u. a. durch die Forderungen der bundesweit
führenden Handelsunternehmen, sie in größeren Ein-
zugsgebieten zu beliefern. Dadurch werden viele
Hersteller zur Erweiterung ihrer Kapazität und ihres
Vertriebsgebietes gezwungen. Auch die gesetzliche
Verschärfung des Nachtbackverbotes hat sich kon-
zentrationsfördernd ausgewirkt. Diese Produktions-
beschränkung kann nur durch stärkere Automatisie-
rung ausgeglichen werden, zu der sich insbesondere
kleinere Unternehmen aus eigener Kraft finanziell
nicht in der Lage sehen. Von den rund 100 industriel-
len Großbäckereien vereinigen die zehn führenden
Hersteller nahezu 50 % der Produktion industriell ge-
fertigter Backwaren auf sich.
Das Bundeskartellamt hat dennoch mehrere Zusam-
menschlüsse unter Beteiligung der zur Borden Inc.,
USA, gehörenden Wilhelm Weber GmbH, Pfungstadt,
nicht untersagt. Das Unternehmen hat im Berichts-
zeitraum eine Mehrheitsbeteiligung an der Küntzle-
Gruppe, Freiburg, einem Bäckerei-Filialunternehmen
im nördlichen Baden-Württemberg und an der Groß-
bäckerei Karl Jaus und Söhne GmbH & Co. KG, Stutt-
gart, sowie eine Bet
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ebsstätte der Müller-Brot/Baye-
rische Backwaren GmbH & Co. KG, München, über-
nommen. Es ist mit einem Umsatz von rund 250 Mio.
DM neben der Großbäckerei Wendeln, Garrel (Um-
satz 1987 rund 300 Mio. DM), der größte Anbieter
der deutschen Brot- und Backwarenindustrie. Die
Schwelle für eine Untersagung solcher Zusammen-
schlüsse ist bisher noch nicht überschritten worden,
weil die betroffenen Unternehmen im Wettbewerb mit
vergleichbaren Konkurrenten stehen, und die Struk-
tur der Nachfrage das Entstehen einer Marktbeherr-
schung noch nicht erwarten läßt. Das Bundeskartell-
amt wird jedoch den zunehmenden strukturellen
Wandel der Märkte für Brot- und Backwaren mit er-
höhter Aufmerksamkeit verfolgen.
Die Übernahme der Filial-Bäckerei Meffert mit 16 Fi-
lialen im Raum Hannover durch die Edeka Handels-
gesellschaft Minden-Hannover ist nicht untersagt
worden. Die Edeka Minden-Hannover, die bereits bis-
her 60 Bäckerei-Filialen im Raum Osnabrück—Biele-
feld—Hannover bet
ri
eben hat, wird durch diesen Zu-
sammenschluß im Raum Hannover der führende An-
bieter beim Vertrieb von Konditoreiware, Brot und
Brötchen an Endverbraucher. Die Struktur dieses
Marktes ist dadurch gekennzeichnet, daß die mittel-
ständischen Bet
ri
ebe des Bäckereihandwerks ca. 80 %
der Marktanteile auf sich vereinigen. O/jointfilesconvert/456955/bgleich die
Edeka Minden-Hannover auf diesem überwiegend
mittelständisch strukturierten Markt mit einem
Marktanteil von knapp 10
To
die Eindringensvermu-
tung des § 23 a Abs. 1 Nr. 1 a erfüllt, ist nicht zu erwar-
ten, daß das Unternehmen durch den Zusammen-
schluß eine marktbeherrschende Stellung erreichen
wird. Das Bäckereihandwerk hat sich bisher auf die-
sen Märkten behauptet, weil die Industriebetriebe
ihre Vorteile bei Herstellung und Dist
ri
bu
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on nur be-
grenzt ausspielen können. Für die Verbraucher
kommt es vor allem auf Frische an. Hier haben die
Bäckereien und kleinen Filialunternehmen ihre Vor-
teile. Allerdings zeigt sich auch in diesem Bereich die
Tendenz, daß große Unternehmen des institutionellen
Lebensmittelhandels in solche Märkte oder Marktni-
schen drängen, in denen bisher kleine und mittlere
Unternehmen des Handwerks oder Fachhandels gute
Erträge erwirtschaftet haben.
Das Bundeskartellamt hat der Warenzeichengemein
-
schaft Golden Toast, Wiesbaden, die Durchführung
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