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Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
beteiligten Unternehmen ausschließlich aus Drittländern stammen
(Zellstoffhersteller) .
Verpflichtungen
der
Mitgliedsstaaten
Eine den Verband flämischer Reisebüros betreffende Entschei-
dung des EuGH (Urteil vom 1. 10. 1988 — RS 311/85, WuW/E
EWG/MUV 803) erklärt die Preisbindung der Reisebüros durch die
Reiseveranstalter für unvereinbar mit A
rt
. 85 EWGV. In diesem
Zusammenhang stellt der Gerichtshof mit Blick auf die diese Ver-
einbarungen absichernden belgischen Rechtsvorschriften fest, daß
ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus A
rt
. 5 EWGV in
Verbindung mit den Artikeln 3 Buchstabe f und 85 EWGV ver-
stößt, wenn die na
ti
onale Vorschrift bezweckt oder bewirkt, die
gegen A
rt
. 85 EWGV verstoßende Kartellabrede zu verstärken
(Reisevermittler). Diese Haltung des Gerichtshofes zu den Ver-
pflichtungen der Mitgliedstaaten ist in zwei weiteren Entscheidun-
gen bestätigt worden (Urteil vom 3. 12. 1987 — RS 136/86 — BNIC;
Urteil vom 21. 9. 1988 — RS 267/86 — Van Eycke ./. Aspa AG).
Beteiligung
an Wettbewerber
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Einführung einer
europäischen Fusionskontrolle ist das Urteil vom 17. November
1987 (RS 142 u. 156/84, NJW 1988, 3083) von großer Bedeutung.
Der Gerichtshof geht in seiner den Zigarettenmarkt betreffenden
Entscheidung von der Anwendbarkeit des A
rt. 85 EWGV auf den
Erwerb einer (Minderheits-)Beteiligung am Kapital eines Konkur-
renzunternehmens aus. Der Beteiligungserwerb kann insbeson-
dere dann zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen, wenn
das investierende Unternehmen durch den Erwerb rechtlich oder
faktisch die Kontrolle über das geschäftliche Verhalten des ande-
ren Unternehmens erlangt (B
riti
sh Ame
ri
can Tobacco). Die Reich-
weite der Entscheidung ist in den Einzelheiten noch unklar. Sie
könnte dem Wortlaut der Begründung nach der Kommission sogar
die Möglichkeit eröffnen, Art
. 85 EWGV auf fusionsähnliche Sach-
verhalte anzuwenden.
Gewerbliche
Schutzrechte
Im Bereich gewerblicher Schutzrechte
hat der
Gerichtshof
in vier
Entscheidungen
die
Reichweite
von Art. 85
und
86 EWGV ge-
klärt
.
Nichtangriffsklausel
Im Fall eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichts-
hofs ging es um die Beurteilung einer Nichtangriffsklausel in
einem Patentlizenzvertrag (Urteil vom 27. 9. 1988 — RS 65/86
— Bayer/Süllhöfer, NJW 1988, 3087). Der Gerichtshof bejahte
grundsätzlich die Möglichkeit einer Verletzung von A
rt
. 85 Abs. 1
EWGV, verneinte bei einer kostenlos erteilten Lizenz und bei einer
Lizenzierung für ein technisch überholtes Verfahren, von dem der
Lizenznehmer keinen Gebrauch gemacht hat, einen Verstoß.
Sortenschutzrechte
Keine Verletzung von A
rt
. 85 Abs. 1 EWGV wurde für den Fa
ll
angenommen, daß der Inhaber eines Sortenschutzrechtes dem Li-
zenznehmer Verkauf und Ausfuhr von Basissaatgut verbietet,
wenn dies erforderlich ist, die Auswahl der Lizenznehmer zu er-
möglichen (Urteil vom 18. 4. 1988 — RS 27/87).
Im Hinblick auf die jewei
li
gen Umstände hat der Gerichtshof in
drei Entscheidungen in der Ausübung gewerblicher Schutzrechte
keinen Mißbrauch im Sinne des A
rt
. 86 EWGV gesehen. In einem
Fall ging es um zusätzliche Gebühren einer inländischen Verwer-
tungsgesellschaft für das Abspielen ausländischer Titel (Urteil vom
9. 4. 1987 — RS 402/85 — Basset/Sacem).
Geschmacks
-
musterrechte
Für
den
Bereich
der Geschmacksmusterrechte hat der
Gerichtshof
festgestellt, daß
die
Erlangung
von
Geschmacksmustern
an Kraft-
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