
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
Großunternehmen des Lebensmittelhandels dringen
durch Zusammenschlüsse mit führenden regionalen
Händlern zunehmend in den Facheinzelhandel mit
Erzeugnissen der Unterhaltungselektronik ein. Im Be-
richtszeitraum sind sechs derartige Zusammen-
schlüsse nicht untersagt worden. Die Rewe Leibbrand
Handelsgesellschaft oHG erwarb — zum Teil mittel-
bar — Mehrheitsbeteiligungen an den Fachhandels-
unternehmen Funkhaus Evertz GmbH & Co. KG, Düs-
seldorf, und Elektroland Zimmermann GmbH & Co.
KG, Regensburg, sowie an der Radio Diehl-Gruppe,
Frankfurt/Main. Die erworbenen Unternehmen set-
zen mit brauner Ware und Tonträgern zusammen
etwa 300 Mio. DM um. Die Coop AG beteiligte sich
mehrheitlich an den Fachhandelsunternehmen Pro-
Markt, Gräfelfing, und Elektro Egger, München, die
insgesamt etwa 100 Mio. DM, u. a. mit Erzeugnissen
der Unterhaltungselektronik, umsetzten. In Anbe-
tracht der zum Teil ebenfalls finanzstarken Wettbe-
werber und der relativ niedrigen Marktzutrittsschran-
ken war die Entstehung von überragenden Marktstel-
lungen in keinem Fall festzustellen. Aufgrund der Be-
denken des Bundeskartellamtes hat die Coop AG die
geplante Beteiligung an der Phora-Wessendorf
GmbH & Co. KG, Mannheim, einem Einzelhandels-
unternehmen für Unterhaltungselektronik, Tonträger
und Photoartikel aufgegeben. Der Zusammenschluß
hätte zu bedenklichen regionalen Marktpositionen in
den Bereichen Tonträger und Photoapparate geführt.
Die Coop AG hat sich inzwischen aus unternehmens-
strategischen Gründen zum Rückzug aus dem Ge-
samtbereich der Unterhaltungselektronik entschlos-
sen.
Diversifizierungsstrategien in die Unterhaltungselek-
tronik und benachbarte Märkten verfolgen auch die
Kauf- und Warenhäuser. Das Bundeskartellamt hat
keinen dieser Zusammenschlüsse untersagt, da keine
überragenden regionalen Marktstellungen entstan-
den. So hat die Hertie Warenhaus- und Kaufhaus
GmbH die Mehrheit an der Schaulandt-Gruppe,
Hamburg, und an der Schürmann Elektrohandelsge-
sellschaft, Moers, erworben, die u. a. mit Unterhal-
tungselektronik und Elektrohausgeräten zusammen
178 Mio. DM umsetzten. Die Kaufhof AG hat die
Mehrheit der Anteile an der Solventa Beteiligungs
GmbH übernommen. Diese betreibt unter der Firma
Media Markt Einzelhandel u. a. mit Erzeugnissen der
Unterhaltungselektronik, Elektrohaushaltsgeräten,
Foto und Bürotechnik und erzielte Umsätze von insge-
samt 200 Mio. DM.
Im Handel mit elektrotechnischen Erzeugnissen ha-
ben sich inzwischen drei herstellergestützte Mittel-
standsempfehlungskreise am Markt etabliert.
Der Rowenta-Gemeinschafts-Initiative gehörten
Mitte des Jahres 1988 bereits mehr als 7 700 Elektro
-
und Hausrat-Fachhändler an, denen ein spezielles
Geräteprogramm angeboten wird, für das auch Preis-
empfehlungen ausgesprochen werden. Nordmende
vertreibt sein gesamtes Geräteprogramm ausschließ-
lich an die Mitglieder des Nordmende GbR Mittel-
standskreises, dem etwa 3 000 Fachhändler angehö-
ren. Die Mitgliedschaft ist nicht auf mittelständische
Unternehmen begrenzt, jedoch dürfen nur kleine und
mittlere Händler Adressaten der ausgesprochenen
Mittelstandsempfehlungen sein. Der zulässige Kreis
der Beteiligten wurde vom Bundeskartellamt im Hin-
blick auf die Branchenstruktur auf Unternehmen mit
einem Branchenumsatz bis 25 Mio. DM oder einem
Gesamtumsatz bis 100 Mio. DM festgelegt (vgl.
S. 26f.).
Die Mitglieder der 1988 gebildeten Grundig-Fach-
handelsinitiative vertreiben ebenfa
ll
s ein Exklusiv-
programm („City Line"). Ihre Zahl soll bis Ende 1988
auf 3 000 ansteigen.
Das Bundeskartellamt wird sämtliche herstellerge-
stützten Mittelstandsempfehlungskreise im Rahmen
der Mißbrauchsaufsicht daraufhin überprüfen, ob die
vom Amt aufgestellten kartellrechtlichen Grenzen
für die Mittelstandskreise beachtet werden (vgl.
S. 26f.).
2.
Kabel und Leitungen
Nachdem das Bundeskartellamt die Kartellerlaubnis
für das Rationalisierungskartell der Fernmeldekabel
-
Gemeinschaft (FMG) nur noch bis Ende 1987 verlän-
gert hat (Tätigkeitsbericht 1983/84 S. 80), haben zwölf
Unternehmen nach § 5 b die Fernmeldekabel-Ge-
meinschaft/Mittelstand (FMG/M) angemeldet. Das
Bundeskartellamt hat der Anmeldung nicht wider-
sprochen. Gegenstand der FMG/M ist die Rationali-
sierung der Produktion und des Vertriebs von elektri-
schen und optischen Nachrichtenkabeln, -leitungen
und -drähten, die von der Deutschen Bundespost und
der Deutschen Bundesbahn a/jointfilesconvert/456955/bgenommen werden.
Die FMG/M deckt etwa 13 % des Bedarfs auf dem
Markt der kartellierten Erzeugnisse. Sie ist in allen
wesentlichen Bereichen dem Wettbewerb nicht kar-
tellierter Anbieter ausgesetzt. Nur fünf der Kartellmit-
glieder betätigen sich im Bereich der Glasfaserkabel.
Ihr Marktanteil liegt hier zwischen 5 und 10 % bei
steigendem Gesamtvolumen zu Lasten des Kupferka-
belbereichs. Das Kartellmitglied Elektro-Isolierwerke
AG, Villingen-Schwenningen, wurde während der
Gründungsphase der FMG/M von BBC aufgekauft.
Als Tochtergesellschaft eines Großunternehmens ist
sie zum 31. Dezember 1988 aus der FMG/M ausge-
schieden.
3.
Elektromedizinische Geräte und
Einrichtungen
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben von Philips
und der englischen General Elect
ri
c Company (GEC)
geprüft, ihre jewei
li
gen Unternehmensbereiche für
Medizin-Technik weltweit in einem paritätischen Ge-
meinschaftsunternehmen zusammenzufassen. Die
Unternehmen haben dieses Vorhaben später aus nicht
kartellrechtlichen Gründen wieder aufgegeben. Bei
der Prüfung des Zusammenschlusses standen die
Märkte für bildgebende Diagnostik, dem mit Abstand
bedeutendsten Bereich der Elektromedizin, im Mittel-
punkt. Phi
li
ps gehört hier zusammen mit Siemens,
der amerikanischen General Elect
ri
c Company und
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