
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
nem der Regionalmärkte eine marktbeherrschende
Stellung entsteht.
Textilien (63) und Bekleidung (64)
Die Chargeurs-Gruppe hat wegen der fusionsrechtli-
chen Bedenken des Bundeskartellamtes auf eine Be-
teiligung an der Bremer Woll-Kämmerei AG (BWK)
verzichtet. Chargeurs ist ein international führender
Anbieter von gekämmter Wolle und hätte durch den
Zusammenschluß auch im Inland eine vergleichbare
Position erreicht. Die Übernahme eines Anteils von
40
To
durch die Bremer Wolle Beteiligungsgesell-
schaft, die von der Dresdner Bank, der Sparkasse in
Bremen und dem Land Bremen gemeinsam be-
herrscht wird, ist dagegen nicht untersagt worden. Die
BWK ist der einzige Wollkämmereibetrieb in der Bun-
desrepublik Deutschland mit einem Umsatz von ca.
300 Mio. DM. Sie ist überwiegend als Lohnkämmerei
tätig, betreibt aber auch Eigengeschäfte. Sie deckt ca.
40 % des Inlandsbedarfs an gekämmter Wolle. Der
Rest wird vor allem durch Importe aus Frankreich,
Belgien und Großbritannien gedeckt. Die Beteili-
gungsgesellschaft ist für diese Übernahme gegründet
worden, um den Verkauf der BWK-Anteile an interna-
tionale Wettbewerber und einen damit befürchteten
Abbau von Kapazitäten im Raum Bremen zu verhin-
dern. Die Dresdner Bank und die Sparkasse in Bremen
wollen ihre Anteile später an interessierte Investoren
weiterveräußern. Die starke Stellung der BWK im In-
land wird durch den Wechsel der Anteilseigner nicht
berührt. Sie wird jedoch durch die Existenz starker,
international tätiger Wettbewerber wie Chargeurs
und Standard Commercial begrenzt, die auch auf den
vor- und nachgelagerten Märkten tätig sind.
In den Mißbrauchsverfahren gegen Konditionenkar-
telle der Textilindustrie (Tätigkeitsbericht 1985/86
S. 74) sind die Einwände gegen das Verbot von Kom-
missionsgeschäften dadurch behoben worden, daß
dieses nur noch zur Verhinderung von Umgehungen
der Kartellkonditionen dienen soll. In den
Lief
erungs-
bedingungen für Teppicherzeugnisse ist die bean-
standete Bindung der Frachtvergütung an die Ta
ri
fe
der deutschen Bundesbahn aufgegeben worden. Die
angekündigte Mißbrauchsverfügung wegen der noch
angewandten Festpreisklausel ist für ca. ein Jahr zu-
rückgestellt worden, um die Kartellmitglieder, deren
Kosten in hohem Maße vom Weltmarktpreis der benö-
tigten textilen Rohstoffe abhängen, nicht zu einer Zeit
zur Aufgabe der Klausel zu zwingen, die wegen hoher
Währungsrisiken dafür besonders ungünstig ist.
Die Raumausstattungsgroßhändler Gallion + Partner
GmbH, Ekkehard Nufer und Gebr. Rettberg haben
sich zur „Hometrend-Kooperation" zusammenge-
schlossen, die nach § 5 b legalisiert worden ist. Ziel der
Zusammenarbeit ist die Vereinheitlichung der Sorti-
mente und Kollektionen, der gemeinsame Einkauf,
die Erschließung neuer Kundengruppen, gemeinsa-
mes Marketing und ein bet
ri
ebswirtschaft
li
cher Lei-
stungsaustausch. Die Vertragspartner haben ihre Ab-
satzgebiete so a/jointfilesconvert/456955/bgegrenzt, daß es zwischen ihnen
keine Überschneidungen gibt. Die zur Inku AG, Wien,
gehörende
Galion
+ Pa
rt
ner GmbH ist zwar einer der
führenden Raumausstattungshändler, steht aber im
Wettbewerb mit einigen Unternehmen mit größerem
Gesamtumsatz. Beim Einkauf konkurrieren die Ko-
operationspartner zudem mit sehr viel größeren Nach-
fragern (Kaufhauskonzerne, Baumärkte, Leibbrand/
F
ri
ck u. a.) und beim Verkauf mit den direkt an den
Einzelhandel liefernden Herstellern. Die Marktanteile
des Kartells auf den einzelnen relevanten Märkten
(Teppichböden, andere Heimtextilien, elastische Bo-
denbeläge, Wandbeläge) sind klein.
Im Einzelhandel mit Textilien und Bekleidung können
sich auch mittlere und kleine Unternehmen aufgrund
ihres unternehmerischen Könnens, ihrer Einkaufsko-
operationen und ihres Service nach wie vor im Wett-
bewerb behaupten. Auch der größte Anbieter (C & A
Brenninkmeyer) hat am bundesweiten Absatz nur ei-
nen Anteil von deutlich weniger als 10 %. Zusammen-
schlüsse in diesem Bereich zielten im Berichtszeit-
raum auf die Erlangung des besseren know-hows mit-
telständischer Unternehmen oder waren ein Weg zur
Diversifizierung. So haben Quelle und Hertie die mit-
telständischen Bekleidungshändler Sinn AG bzw.
Wehmeyer erworben, um deren Kenntnisse und Ideen
auch in ihren Kaufhäusern erfolgreich zu nutzen.
Durch die Zusammenschlüsse der Hussel Holding AG
mit der Einzelhandelsgruppe Appelrath-Cüpper/Bau-
mann/Tyrasa und der RHG Leibbrand oHG mit der im
Handel mit Bodenbelägen bedeutenden F
ri
ck
-
Gruppe erschlossen sich die Unternehmen neue Tä-
tigkeitsfelder. Das Bundeskartellamt hat diese Zu-
sammenschlüsse nicht untersagt, da auf keinem der
be
tr
offenen Regionalmärkte die Schwelle der Markt-
beherrschung erreicht wird.
Das Bundeskartellamt hat gegen drei Hersteller von
Damen- und Herrenoberbekleidung sowie gegen die
verantwortlichen Vorstandsmitglieder und Geschäfts-
führer wegen unzulässiger Einflußnahme auf die
Preisbildung des Handels Bußgelder in Höhe von ins-
gesamt DM 100 000, — verhängt. Die drei Unterneh-
men haben den von ihnen belieferten Textilfachge-
schäften Verkaufspreise empfohlen, die nicht als un-
verbindlich bezeichnet waren. Zwei der Unterneh-
men haben darüber hinaus in Begleitschreiben zu den
von ihnen versandten Preislisten ihre Abnehmer auf-
gefordert, sich „dringend an diese Vorgabe zu halten"
bzw. die empfohlenen Preise „auf keinen Fall zu un-
terschreiten" . Die Bußgeldbescheide sind unanfecht
-
bar
geworden.
Das Konditionenkartell von Unternehmen der Herren-
und Knabenoberbekleidungsindustrie über Einkaufs-
bedingungen für Wollstoffe hat sich aufgelöst, da es
nicht mehr zu einer einheitlichen Anwendung der
Konditionen in der Lage war.
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Otto Ver-
sand GmbH & Co. KG, 49
To
des Kapitals der Spo
rt
Scheck GmbH, München, zu erwerben, nicht unter-
sagt. Otto ist ein international tätiges Handelsunter-
nehmen mit einem Umsatz von 10,9 Mrd. DM. Sport
Scheck gilt als Europas größter Facheinzelhändler für
Sportartikel mit einem Jahresumsatz von 95 Mio. DM.
Das Unternehmen ist in München und Umgebung der
bedeutendste Anbieter des gesamten Sportartikelsor-
timents. In den Bereichen Sportbekleidung und Spo
rt
-schuhe entsteht keine marktbeherrschende Stellung,
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