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Drucksache 11/4611
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Kommission a/jointfilesconvert/456955/bgab. Der Ausschuß hat ferner in sechs Sitzungen zu
den Entwürfen der Gruppenfreistellungsverordnungen im Bereich
des Luftverkehrs, sowie zu den Know-how- und Franchise-Verein-
barungen Stellung genommen. Der jährliche Gedankenaustausch
über allgemeine wettbewerbspolitische Fragen zwischen der EG
-
Kommission und den Leitern der nationalen Kartellbehörden ist
auch im Berichtszeitraum fortgesetzt worden.
Beamte des Bundeskartellamtes haben im Berichtszeitraum an
23 Anhörungen von Unternehmen nach der Verordnung Nr. 99/63
teilgenommen und die Kommission bei zahlreichen Nachprüfun-
gen (A
rt
. 14 VO Nr. 17) in der Bundesrepublik Deutschland unter-
stützt.
8.5. Sonstige internationale Zusammenarbeit
Die Zahl der gegenseitigen Unterrichtungen der OECD-Mitglieds-
länder auf der Grundlage der neugefaßten OECD-Ratsempfehlung
vom 21. Mai 1986
1
) ist in der Berichtsperiode praktisch gleich hoch
geblieben. Insgesamt war die Bundesrepublik Deutschland an
56 Unterrichtungen (gegenüber 57 in 1985 und 1986) beteiligt.
Davon erfolgte in 33 Fällen gleichzei
ti
g eine Unterrichtung nach
dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ge-
schlossenen Abkommen über die „Zusammenarbeit in bezug auf
restriktive Geschäftspraktiken"
2
) und in 6 Fällen eine Unterrich-
tung auf Grundlage des mit Frankreich geschlossenen Abkom-
mens über die „Zusammenarbeit in bezug auf wettbewerbsbe-
schränkende Praktiken"
3
). Gegenstand der gegenseitigen Unter-
richtungen waren wiederum vorwiegend Fusionsverfahren. Ne-
ben der formellen, schriftlichen Unterrichtung auf Basis der
OECD-Ratsempfehlung hatte das Bundeskartellamt eine große
Zahl von weiteren Kontakten mit Vertretern ausländischer Wett-
bewerbsbehörden. Während des Berichtszeitraums empfing das
Bundeskartellamt z. B. Delega
ti
onen aus Großbritannien, Japan,
Norwegen und Schweden, aber auch aus Nicht-OECD-Ländern
wie Kamerun, Philippinen, Venezuela und der Volksrepublik
China zu einem Erfahrungsaustausch in Wettbewerbsangelegen-
heiten.
Das Bundeskartellamt hat zusammen mit dem Bundesminister für
Wi
rt
schaft die Bundesrepublik Deutschland im OECD-Ausschuß
für Wettbewerbsrecht und Wettbewerbspolitik (bis Ende 1987:
Ausschuß für wettbewerbsbeschränkende Praktiken) vertreten
und die Mitarbeit in allen Arbeitsgruppen des Ausschusses fortge-
setzt.
Nach ihrem Bericht „Wettbewerbspolitik und Gemeinschaftsun-
ternehmen"
4
) hat die Arbeitsgruppe „Fusionen" im Juni 1988 den
Bericht „Inte
rn
a
ti
onale Fusionen und Wettbewerbspolitik"
5
) fer-
tiggestellt und dem OECD-Ministerrat zur Veröffentlichung zuge-
leitet. Die Arbeitsgruppe hat entsprechend dem Mandat ihre
Tä-
tigkeit damit a/jointfilesconvert/456955/bgeschlossen.
1)
Compe
titi
on Policy and Interna
ti
onal Trade — OECD Instruments of Co-opera
ti
on,
OECD Pa
ri
s 1987
2)
BGBl. 1975, Teil II, S. 1312 ff.
3)
BGBl. 1984, Teil II, S. 758 ff.
4)
Compe
titi
on Policy
an
d Joint Ventures, OECD Pa
ri
s 1986
5)
Interna
ti
onal Mergers anc Compe
titi
on Policy, CLP (88)4 (1st Revision) v. 12. Juli
1988
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