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Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
hängt. Ein Unternehmen und ein Betroffener haben
Rechtsbeschwerde eingelegt. Damit ist das Verfahren
wegen Baupreisabsprachen, das in den Jahren
1983/84 zur Verhängung von Geldbußen gegen
83 Unternehmen und 126 verantwortliche Personen
geführt hatte (Tätigkeitsberichte 1985/86 S. 83 und
1983/84 S. 95f.), nahezu vollständig a/jointfilesconvert/456955/bgeschlossen.
2.
Baunebengewerbe
Wegen fortgesetzter Durchführung von Submissions-
absprachen in der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und
Sanitärbranche (Tätigkeitsbericht 1985/86 S. 84) hat
das Bundeskartellamt bis zum 31. 12. 1988 Geldbußen
in Höhe von insgesamt 12,2 Mio. DM gegen elf Unter-
nehmen und 28 verantwortliche Personen verhängt,
nachdem die Betroffenen die ihnen zur Last gelegten
Kartellverstöße im wesentlichen zugestanden haben.
Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig; vereinzelt
eingelegte Einsprüche sind zurückgenommen wor-
den. Weiteren über 100 Unternehmen der Branche
und mehr als 250 verantwortlichen Mitarbeitern hat
das Bundeskartellamt Beschuldigungsschreiben zu-
gestellt.
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher An-
teile der zur Saint-Gobain-Gruppe gehörenden Grün-
zweig + Ha
rt
mann Montage GmbH, Ludwigshafen,
durch die französische Compagnie Generale des Eaux
S. A. (CGE) nicht untersagt. Die im Verhältnis zu
Saint-Gobain umsatzschwächere Erwerberin war auf
den von dem Zusammenschluß betroffenen Märkten
für Klima- und Lufttechnik, Technischer Wärme-
schutz, Industrie-Schallschutz, Akustik-Innenausbau,
Kühlraumbau und Fassadenbau in der Bundesrepu-
blik bisher nicht tätig. Zu einer Marktanteilsaddition
kam es daher nicht.
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Beteili-
gung der Illbruck GmbH, Leverkusen, an der mit der
Bayer AG verbundenen Rheinhold & Mahla GmbH,
München, nicht untersagt. Rheinhold & Mahla be-
schäftigt sich seit dem Rückzug aus der Produktion
von Mineralfaserstoffen 1984/85 nur noch mit Bau-
und Montagearbeiten und ist als Planungs- und Bera-
tungsunternehmen tätig. Illbruck erreicht als Herstel-
ler von Schaumstoffprodukten (Isolierung, Akustik
und Dichtung) beachtliche Marktanteile bei Fugen-
dichtungen und Raumakustik/Schaumstoff. Beide
Märkte haben enge Substitutionsbeziehungen zu an-
deren Mate
ri
alien (Abspritzmassen auf Thiokol- und
Silikon-Basis, Faserfüllstoffe, Gummi). Abnehmer für
den Bereich Schaumstoff/Akustik sind zudem über-
wiegend Konzerngesellschaften aus der Elektro- und
Kraftfahrzeugindustrie. Die Entstehung oder Verstär-
kung marktbeherrschender Stellungen ist daher nicht
zu erwarten.
3.
Grundstückswesen
Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen einschließlich
der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie
die Länder Nordrhein-Westfalen und Ber
li
n haben
von der Neue Heimat Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft mbH, Hamburg, deren in ihrem
Gebiet liegenden Wohnungsbestand bzw. deren
Tochtergesellschaften übernommen, die diese Woh-
nungen besitzen. Das Bundeskartellamt hat die Zu-
sammenschlüsse nicht untersagt. O/jointfilesconvert/456955/bgleich in allen
ll
en der bei den Gebietskörperschaften bereits vor-
handene Bestand an Mietwohnungen des sozialen
Wohnungsbaus nicht unbeträchtlich ist, haben sich
durch die Zusammenschlüsse keine marktbeherr-
schenden Stellungen ergeben.
4. Bergbau
Der Zusammenschluß zwischen der Deilmann-Haniel
GmbH, Dortmund, (Gemeinschaftsunternehmen der
zum Preussag-Konzern gehörenden C. Deilmann AG
und der MAN AG) und der Gesteins- und Tiefbau
GmbH (GTG), Recklinghausen, ist nicht untersagt
worden. Die Geschäftsanteile der GTG wurden bisher
von der Ruhrkohle AG (RAG) gehalten. Deilmann-
Haniel hat über ihre Tochtergesellschaft Geb-
hardt & König auf dem Markt für Bergbauleistungen
mit einem Anteil von knapp 30 % eine führende Posi-
tion. GTG ist ebenfalls in diesem Bereich mit einem
Marktanteil von ca. 10 % tätig. Die RAG ist das größte
Unternehmen im inländischen Steinkohlebergbau
und fragt über 75 % der gesamten inländischen Berg-
bauleistungen nach. Gegen die zunächst angemel-
dete Beteiligung der RAG an Deilmann-Haniel in
Höhe von 25,1 % hatte das Bundeskartellamt Beden-
ken, da aufgrund dieser Beteiligung eine Vorzugsbe-
handlung von Deilmann-Haniel zu Lasten der Wett-
bewerber bei der Auftragsvergabe der RAG befürch-
tet werden mußte. Durch entsprechende Änderung
der Anmeldung auf eine RAG-Beteiligung von weni-
ger als 25 % ohne Sperrechte entfällt die Möglichkeit
einer gesellschaftsrechtlich a/jointfilesconvert/456955/bgesicherten Einfluß-
nahme der RAG auf das Anbieterverhalten von Deil-
mann-Haniel gegenüber anderen Abnehmern. Für
diese Einschätzung spricht auch, daß die RAG ihrer
bisherigen Tochtergesellschaft GTG bei der Auftrags-
vergabe keine Sonderstellung eingeräumt hatte, son-
dern die Aufträge im Wettbewerb nach Leistungsge-
sichtspunkten vergeben wurden. Der Marktanteil von
Deilmann-Haniel/GTG übersteigt zwar den Schwel-
lenwert der Marktbeherrschungsvermutung des § 22
Abs. 3 Nr. 1; im Hinblick auf das Vorhandensein an-
derer leistungsfähiger Wettbewerber und den weiter
rückläufigen Bedarf ist aber auch nach dem Zusam-
menschluß wesentlicher Wettbewerb zu erwarten.
Handel und Handelshilfsgewerbe (71)
1.
Baumärkte
Der in zwei Schritten vollzogene Erwerb der Mehrheit
an der Obergesellschaft des Baumarktfilialisten Obi
-
Deutsche Heimwerkermarkt Holding KG a. A., Wer-
melskirchen, durch die Tengelmann Warenhandels-
gesellschaft oHG, Mülheim/Ruhr, ist nicht untersagt
worden. Die Obi-Gruppe ist auf dem Handelsmarkt
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