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Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
Schutz und Reaktorsicherheit ge
tr
offenen Vereinba-
rung der Kernkraftwerksbetreiber, für Transpo
rt
e nur
noch die Deutsche Bundesbahn zu beauftragen, hat
das Bundeskartellamt das Verfahren nach § 1 eben-
fa
ll
s bis zur Entscheidung der EG-Kommission über
die von den Unternehmen beantragte Freistellung
nach A
rt
. 85 Abs. 3 EWG-Vertrag vorläufig ausge-
setzt.
Unter die Bagatellklausel des § 24 Abs. 8 Nr. 3 fielen
die Übertragung von Vermögensteilen für die Brenn-
elementefertigung für Forschungs- und Materialtest-
reaktoren sowie für die Produktion von a/jointfilesconvert/456955/bgereicher-
tem Uran von der Nukem GmbH, Hanau, an das auf
diesem Gebiet bereits tätige französische Unterneh-
men Compagnie
pour
L'Etude et la
Réalisa
ti
on
de
Combustibles Atomiques, Créteil,
(CERCA). Auch die
Übernahme von drei Lagern der Transnuklear GmbH
zur Aufbewahrung von im Kundeneigentum stehen-
den Uran sowie der Transnuklear-Beteiligungen an
den drei NTL-Gesellschaften NTL Nukleare Trans-
portleistungen GmbH, Hanau, Nuclear Transpo
rt
plc.,
Risley, (GB) und NTL
Société Nucléaire pour les
Transpo
rt
s
Lourds
S.A.R.L., Pa
ri
s, durch die Reederei
und Spedi
ti
on Braunkohle GmbH, Köln, ist aufgrund
der Bagatellmarktklausel materiell nicht kontroll-
pflichtig. Im Bereich der Brennelementeversorgung
unterlag die vollständige Übernahme der Alkem
GmbH und Reaktor-Brennelement-Union GmbH
durch die Siemens AG als konzerninterner Vorgang
nicht der Fusionskontrolle.
Das Vorhaben der Compagnie
Générale
des
Ma
ti
ères
Nucléaires
(Cogema), Pa
ri
s, von der Saarbergwerke
AG deren Anteile von 75 % am Stammkapital der
Saarberg-Interplan Uran GmbH (Interuran), Saar-
brücken, zu übernehmen, ist nicht untersagt worden.
Interuran, an der weiterhin die Badenwerk AG und
die Energie-Versorgung Schwaben AG mit je 12,5 %
beteiligt bleiben, betreibt im wesentlichen die Explo-
ra
ti
on und den Handel mit Uran und ist über eine aus-
ländische Gesellschaft an Uran-Lagerstätten beteiligt.
Interuran verfügt derzeit in der Bundesrepublik über
einen Marktanteil von etwa 8 %. Cogema ist zwar das
weltweit führende Unternehmen im nuklearen Brenn-
stoffkreislauf. Dennoch ist auf diesem Markt nicht mit
dem Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung
durch den Zusammenschluß zu rechnen, da alle Un-
ternehmen, die in der Bundesrepublik Uranhandel
be
tr
eiben, darunter 12 ausländische Produzenten,
ebenfa
ll
s weltweit tätig sind und Zugang zu den Uran
-
Lagerstätten haben.
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Siemens
AG nicht untersagt, von der Ferdinand Lentjes
Dampfkessel- und Maschinenbau, Düsseldorf, Kom-
manditanteile an der HMP Hochtemperaturrektor-
Modul-Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Ratin-
gen (HMP KG) in Höhe von insgesamt 75 % zu über-
nehmen. Siemens strebt über die Zusammenarbeit mit
Lentjes die Markteinführung von kleinen Hochtem-
peraturreaktoren der 100 MW-Linie an, die sich vor-
zugsweise für die Energieerzeugung (Strom und
Wärme) für Gemeinden und Industriebetriebe eignet.
Die HMP KG soll insgesamt ein Muster-Genehmi-
gungsverfahren für den neuen Reaktortyp betrei-
ben.
Fa
ll
s Absatzchancen für diesen Reaktortyp auf dem
inländischen Markt bestehen, so ist angesichts des
deutlichen Vorsprungs des führenden Anbieters
ASEA Brown Bover (ABB) die Entstehung einer
marktbeherrschenden Stellung durch den Zusam-
menschluß nicht zu erwarten. ABB hatte sich zur Ver-
marktung des HTR 100 bereits zuvor an der ENRO
Energie, Rohstoff und Anlagen GmbH & Co. Kern-
energie KG, Essen, beteiligt.
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