
Drucksache 11/4611
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Marktstellung wird aber durch den Zusammenschluß
nicht verstärkt.
4.
Pumpen
Die geplante Gründung des Gemeinschaftsunterneh-
mens Quattro Tech S. A. durch die Pumpenhersteller
Klein, Schanzlin & Becker AG (KSB), I
TT
Indust
ri
es
Inc., Goulds Pumps Inc. und Lowara S. p. A. ist wegen
erheblicher Bedenken des Bundeskartellamtes aufge-
geben worden. Gegenstand von Quattro sollte die
Entwicklung und Großserienproduktion der wasser-
führenden Teile einer einstufigen, einströmigen Radi-
alkreiselpumpe aus Edelstahlblech sein. KSB ist im
Inland der mit weitem Abstand führende Pumpenan-
bieter. In den übrigen europäischen Ländern zählt
KSB zu den bedeutendsten Pumpenherstellern. Durch
die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens hätte
KSB eine überragende Marktstellung auf dem inlän-
dischen Wasserpumpenmarkt erlangt. Zudem hätte
durch das Gemeinschaftsunternehmen der Wettbe-
werbsdruck auf KSB a/jointfilesconvert/456955/bgenommen, da die auf dem
deutschen Wasserpumpenmarkt tätigen Gesellschaf-
ter der Quattro nach dem Zusammenschluß nicht
mehr im Wettbewerb zueinander gestanden hätten.
Die vier Pumpenhersteller wollen nun ohne Gemein-
schaftsunternehmen wasserführende Pumpenteile
aus Edelstahl entwickeln und produzieren. Sie haben
dazu die Legalisierung ihres Kooperationsvorhabens
bei der EG-Kommission beantragt.
Der Erwerb der Leybold-Heraeus GmbH durch die
Degussa AG ist nicht untersagt worden. Die Prüfung
des Zusammenschlusses konzentrierte sich auf den
Markt für physikalisch-naturwissenschaftliche Lehr-
mittel, der sowohl den traditionellen Bereich — Schu-
len und Universitäten — als auch den Technikbereich
— inner- und außerbetriebliche Fortbildung — um-
faßt. Leybold-Heraeus verfügt zwar im traditionellen
Bereich über eine beachtliche Marktposition, ist aber
im technischen Bereich und damit im wichtigen Lehr-
mittelsektor ein eher unbedeutender Anbieter. Der
Techniksektor dominiert mit jährlich hohen Zuwachs-
raten, während der traditionelle Bereich wegen sin-
kender Schülerzahlen und Sparmaßnahmen der öf-
fentlichen Hand rückläufig ist. Wettbewerber im
Techniksektor sind eine Reihe ressourcenstarker
Großunternehmen.
5. Druckmaschinen
Das Bundeskartellamt hat den Mehrheitserwerb an
der Albert-Frankenthal AG, Frankenthal, durch die
Koenig & Bauer AG, Würzburg, nicht untersagt. Die
Aufstockung der bisherigen Minderheitsbeteiligung
steht im Zusammenhang mit der Reprivatisierung von
Unternehmen der öffentlichen Hand. Veräußerer der
Aktien waren die Landesbank Rheinland-Pfalz sowie
das Land Rheinland-Pfalz. Auf dem betroffenen Markt
für Offset-Rollendruckmaschinen nimmt Koenig &
Bauer mit erheblichem Abstand die zweite Posi
tion
hinter MAN Roland Druckmaschinen ein.
6.
Textilmaschinen
Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlüsse
im Bereich Textilmaschinen nicht untersagt. Die Rie-
ter Holding AG, Schweiz, hat über eine deutsche
Tochtergesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der
Schubert und Salzer Maschinenfabrik AG erworben.
Die W. Schlafhorst & Co. hat mehrheitlich die Süd-
deutsche Spindelwerke Dipl.-Ing. Hans Zinser über-
nommen. Beide erworbenen Unternehmen befanden
sich in finanziellen Schwierigkeiten. Von den Zusam-
menschlüssen sind die Märkte für Maschinen zum
Putzen, zum Karden und zum Spulen sowie Kurzsta-
pel- und Langstapel-Ringspinnmaschinen und Rotor-
spinnmaschinen betroffen. Die Zahl der inländischen
Anbieter reduziert sich durch die Zusammenschlüsse
von vier auf zwei. Diese haben nunmehr jeweils ein
breiteres, wenn auch nicht volles Angebotsprogramm.
Mehr als 80 % der inländischen Textilmaschinenpro-
duktion werden exportiert. Inländische Nachfrager
haben jederzeit die Möglichkeit, auf ausländische An-
bieter auszuweichen. Von diesen Ausweichmöglich-
keiten machen sie auch Gebrauch. Es gibt keine Im-
portbeschränkungen. Die inte
rn
a
ti
onale Markttrans-
parenz ist groß. Die Verhaltensspielräume der betei-
ligten Unternehmen im Inland sind dementsprechend
eingeengt.
Die Deutsche Babcock AG hat nach Abmahnung
durch das Bundeskartellamt den Plan einer Mehr-
heitsbeteiligung an der Volkmann GmbH & Co. Tex-
tilmaschinen aufgegeben. Volkmann ist im Inland mit
Abstand das führende Unternehmen auf dem Markt
für Doppeldrahtzwirnmaschinen für Stapelfaser
-
game. Die Saurer-Allma GmbH ist der einzige inlän-
dische Mitbewerber; daneben liefern in ganz gerin-
gem Umfang die ausländischen Hersteller Savio und
Hamel. Der Marktanteil von Volkmann liegt weit über
50 %. Volkmann hat auch im Ausland bei Doppel-
drahtzwirnmaschinen für Stapelfasergarne eine
starke Marktstellung. Die bestehende marktbeherr-
schende Stellung des Unternehmens würde durch den
möglichen Rückgriff auf die finanziellen Ressourcen
von Babcock verstärkt. Darüber hinaus läßt die Einbe-
ziehung der Doppeldrahtzwirnmaschinen von Volk-
mann in das Angebotsprogramm der Textilmaschinen
von Babcock, die ein breites Programm an Textilma-
schinen auf vor- und nachgelagerten Märkten ver-
treibt, eine Verstärkung der marktbeherrschenden
Stellung von Volkmann erwarten.
7.
Rollenschneid- und -wickelmaschinen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kampf
GmbH & Co. Maschinenfabrik durch die Jagenberg
AG nicht untersagt. Beide Unternehmen fertigen Rol-
lenschneid- und -wickelmaschinen, die jedoch ge-
trennten relevanten Märkten zuzurechnen sind.
Kampf liefert an die Kunststoff- und Aluminiumfolien
-
industrie, Jagenberg an papier- und kartonerzeu-
gende Unternehmen. Diese Maschinen unterscheiden
sich im technischen Aufbau, in der Größe und in den
Arbeitsgeschwindigkeiten. Beide Unternehmen ha-
ben auf den jewei
li
gen Märkten eine starke, aber
keine marktbeherrschende Stellung. Es besteht we-
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