
Drucksache 11/4611
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Substitutionswettbewerb zwischen dem Einsatz von
Autobetonpumpen und der Betonförderung durch sta-
tionäre Pumpen und Krane nicht zu erwarten.
5.
Textil- und Berufskleidungs-Leasing und -Pflege
Das Bundeskartellamt hat die Kooperation von neun-
zehn mittelständischen Wäscherei- und Textilreini-
gungsunternehmen unter der Firmierung DBL-Deut-
sche Berufskleider- und Textil-Leasing GmbH
2
) nach
§ 5 b legalisie
rt
. Die bundesweite Zusammenarbeit
der jeweils nur regional tätigen Unternehmen er-
streckt sich auf die Entwicklung von Organisationssy-
stemen für das Berufskleider- und Textilleasing, die
Überwachung der einheitlichen Durchführung dieser
Organisationssysteme, die gemeinsame Werbung un-
ter einer einheitlichen Marke, den gemeinsamen Ein-
kauf sowie auf den gemeinsamen Vertrieb an Groß-
kunden, die überregional flächendeckende Leasing-
und Pflegeleistungen zu einheitlichen Preisen und
Geschäftsbedingungen nachfragen. Die DBL-Gesell-
schafter, deren Absatzgebiete sich nicht oder nur ge-
ringfügig überschneiden, stehen im Wettbewerb mit
bundesweit bzw. überregional tätigen Großunterneh-
men. Der Marktanteil der Kooperation liegt in allen
betroffenen Teilbereichen deutlich unter 15 % . Die
Zusammenarbeit in der DBL eröffnet den mittelstän-
dischen Unternehmen die Möglichkeit, Geschäftsbe-
ziehungen mit Großkunden, die ein überregionales
Netz von Filialen oder Vertretungen haben, aufzu-
bauen. Der Wettbewerb auf dem betroffenen Markt
wird damit durch das Auftreten eines weiteren bun-
desweit tätigen Anbieters intensiviert. Die Angebots-
preise der DBL-Gesellschafter werden nur für die zen-
tral akquirierten Verträge mit überregional zu bedie-
nenden Kunden vereinheitlicht.
6.
Industrieinstandhaltung
Das Bundeskartellamt hat Mehrheitsbeteiligungen
von Thyssen an den Unternehmen Westdeutsche
Industrieinstandhaltungs-Verwaltungsgesellschaft
Biermaier (WIV) und E. u. P. Eder & Prochnow Anla-
genbau und Anlagenwartung (E & P) nicht untersagt.
E & P und die zur WIV-Holding gehörende Westdeut-
sche Industrieinstandhaltung GmbH & Co. KG (WIG)
reinigen und warten Maschinen und Anlagen im in-
dustriellen Bereich. WIG und E & P haben zwar zu-
sammen auf dem mittelständisch strukturierten Markt
für Industrieinstandhaltung einen nicht unerhebli-
chen Marktanteil. Die Eindringensvermutung des
§ 23 a Abs. 1 Nr. 1 a ist jedoch durch strukturelle Be-
sonderheiten des Marktes widerlegt. Die Zahl der An-
bieter ist groß. Die Finanzkraft spielt nur eine unbe-
deutende Ro
ll
e, entscheidend ist die Qualität der Mit-
arbeiter. Die Marktzutrittsschranken sind angesichts
der Vielzahl der kleineren Unternehmen gering. Für
die Nachfrager ergibt sich durch den Zusammen-
schluß keine spürbare Verengung der Alternativen.
Aufgrund des steigenden Anteils insbesondere von
großen Industrieunternehmen, die von der Eigenrei
-ni
gung und -wartung zur Fremdinstandhaltung über-
gehen, ist zu erwarten, daß der bisher dynamische
Markt auch in Zukunft stark wachsen wird.
Freie Berufe (77)
1.
Unternehmensberater
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehr-
heitsbeteiligung an der Roland Berger Verwaltungs-
gesellschaft mbH durch die Deutsche Bank AG nicht
untersagt. Die Roland Berger-Gruppe bietet eine
breite Palette von Leistungen im Bereich der Unter-
nehmensberatung an. Sie verfügt jedoch auf keinem
der betroffenen Märkte über eine marktbeherr-
schende Stellung. Die Marktanteile der Roland Ber-
ger-Gruppe liegen im Bereich der klassischen Unter-
nehmensberatung wie in der Datenverarbeitungs
-
und Softwareberatung, der Marktforschung und der
Personalberatung unter 5 %. Es handelt sich dabei um
wachsende Märkte mit niedrigen Marktzutritts-
schranken. Unter
.
den Marktteilnehmern, zu denen
auch bedeutende, interna
ti
onal tätige Unternehmen
gehören, besteht starker Wettbewerb.
2.
Grafik-Designer
Der Bund Deutscher Grafik-Designer (BDG) hat für
seine Mitglieder eine Mittelstandsempfehlung zur
Honorar- und Konditionengestaltung ausgesprochen.
Die Mitglieder des BDG sind — a/jointfilesconvert/456955/bgesehen von ange-
stellten Grafik-Designern — selbständig tätige, über-
wiegend alleinschaffende Unternehmer. Sie konkur-
rieren mit Werbeagenturen, die zum Teil zu interna-
tionalen Konzernen gehören, ferner mit Druckereien,
Spezialverlagen und Bilddruckereien. Diese bieten
ihren Kunden in der Regel ein Gesamtgrafikkonzept
an. Abnehmer sind u. a. große Markenartikelherstel-
ler, Industrieunternehmen und die öffentliche Hand.
Die Honorarempfehlungen sollen bewirken, daß die
BDG-Mitglieder, bei denen angesichts der Vielfältig-
keit der Leistungen große Unsicherheit über ange-
messene Honorare besteht, Angebote a/jointfilesconvert/456955/bgeben kön-
nen, die auch vom Preis her günstig erscheinen. Die
BDG-Mitglieder können sich auf diesem Wege besser
im Wettbewerb gegen Großunternehmen behaupten.
Eine Empfehlung gleicher Preise wird durch einen
nach fachlicher Qualifikation, Rang und Ruf sowie
Berufserfahrung unterschiedlichen „Entwerferfaktor"
vermieden.
3.
Apotheker
In dem Musterverfahren gegen die Apothekerkam-
mer Bremen (Tätigkeitsbericht 1985/86 S. 93) hat das
Kammergericht durch Beschluß vom 3. März 1987
(WuW/E OLG 4008) die Untersagungsverfügung des
Bundeskartellamtes vom 12. März 1986 (WuW/E
BKartA 2232) bestätigt. Nach Auffassung des Kam-
mergerichts kann eine Apothekerkammer im Rahmen
ihrer Satzungsautonomie die Außenwerbung der
Apotheken durch Regelungen ihrer Berufsordnung
2
) Bundesanzeiger 1987, S. 1384 und S. 16620
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