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Drucksache 11/4611
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Toshiba zu den weltweit führenden Unternehmen der
Elektromedizin. Die elektromedizinischen Aktivitäten
von GEC sind in ihrer amerikanischen Tochtergesell-
schaft Picker Inte
rn
ational Inc. konzentriert, die welt-
weit ein bedeutender Anbieter ist, ihren Schwerpunkt
allerdings auf dem US-Markt hat. Im Bereich der bild-
gebenden Diagnostik erfüllen Philips/Picker im In-
land zusammen mit Siemens und anderen Anbietern
auf allen relevanten Teilmärkten (z. B. konventionelle
Röntgendiagnostik, Computer-Tomographie, Nukle-
armedizin) die Voraussetzungen der qualifizierten
Oligopolvermutung. Bei der Prüfung einer möglichen
Oligopolverstärkung zeigte sich aber, daß auf den
Märkten der bildgebenden Diagnostik derzeit we-
sentlicher Wettbewerb besteht und daß dieser Wett-
bewerb auf strukturellen Marktbedingungen beruht.
Hohe Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
und die Notwendigkeit kostspieliger Service-Netze
führen dazu, daß Großgeräte der bildgebenden Dia-
gnostik, z. B. Computer-Tomographen oder Kernspin-
tomographen, auf Dauer nur von einigen wenigen
weltweit tätigen Großunternehmen angeboten wer-
den können. Der Zwang, zur Deckung der For-
schungs- und Entwicklungskosten einen entspre-
chend hohen Mindestabsatz zu erreichen, führt auf
der anderen Seite immer stärker zu einer gegenseiti-
gen Durchdringung der einzelnen nationalen Märkte.
Mit dieser Entwicklung geht eine zunehmende inter-
nationale Markttransparenz bei Großgeräten einher,
die den Preissetzungsspielraum der Anbieter auf den
einzelnen nationalen Märkten erheblich einschränkt.
Vergleichsweise kleinere Unternehmen haben dem-
gegenüber auf dem Gebiet der bildgebenden Diagno-
stik gute Marktchancen, sofern sie Marktnischen für
einfachere und wartungsarme Geräte ausnutzen. Dies
konnte z. B. auf den Teilmärkten für Nuklearmedizin
und Ultraschalldiagnostik festgestellt werden. Diese
Marktbedingungen, zu denen noch ein gewisser
Preisdruck der Nachfrager im Gefolge der Bestrebun-
gen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen hin-
zukommt, wären durch den Zusammenschluß von
Philips und Picker nicht verändert worden. Das Bun-
deskartellamt hatte daher das Vorhaben freigege-
ben.
Während das Zusammenschlußvorhaben Phi
li
ps/
Picker vor allem darauf gerichtet war, Philips eine
breitere Absatzbasis in den USA als dem weltweit
wich
ti
gsten Markt der Elektromedizin zu verschaffen,
zielte der nicht untersagte und mittlerweile vollzo-
gene Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung der ameri-
kanischen General Elect
ri
c Company an der Thom-
son-CGR auf den europäischen Raum. GEC gehört
zwar weltweit zu den führenden Unternehmen der
Elektromedizin, ist hier aber auf dem deutschen
Markt bisher nur relativ schwach vertreten. Thomson-
CGR, der Geschäftsbereich „Medizinische Diagnose-
technik" des französischen Thomson-Konzerns, ist
demgegenüber im Inland über eine Tochtergesell-
schaft (früher: Koch und Sterzel) auf verschiedenen
Märkten der bildgebenden Diagnostik mit nennens-
werten Marktanteilen tätig. Gestützt auf das Ver-
triebs- und Service-Netz von Thomson-CGR kann
GEC nach dem Zusammenschluß seine Aktivitäten in
Europa und insbesondere auch auf dem deutschen
Markt erheblich verstärken.
4. Elektrische Ausrüstung für Kraftfahrzeuge und
Verbrennungsmotoren
Dank der immer stärker zunehmenden Ausrüstung
von Kraftfahrzeugen mit elektronischen Komponen-
ten hat sich das Gebiet der Automobil-Elektronik und
-Elektrik zu einem Wachstumsmarkt entwickelt, auf
dem auch in Zukunft anhaltend hohe Wachstumsra-
ten zu erwarten sind. Das unter Wettbewerbsgesichts-
punkten wich
ti
gste Ergebnis auf diesem Gebiet war
im Berichtszeitraum der Erwerb des Geschäftsbe-
reichs Bendix Electronic der Al
li
ed-Signal Inc. durch
Siemens. Bendix ist auf dem US-Markt ein bedeuten-
der Anbieter von elektronischen Steuer- und Regelsy-
stemen sowie elektromechanischen Komponenten für
Automobile. Das Bundeskartellamt hat diesen Zusam-
menschluß nicht untersagt, da Bendix auf dem deut-
schen Markt bisher praktisch nicht vertreten ist und
der Siemens-Konzern, der bisher nur in Teilbereichen
der Automobilelektronik tätig ist, auf den von dem
Zusammenschluß betroffenen Märkten keine füh-
rende Posi
ti
on innehat. Von erheblicher wettbewerb-
licher Bedeutung ist der Umstand, daß der Siemens
-
Konzern, der über keine Erfahrungen auf dem Gebiet
der Gemischaufbereitung und der Einspritzmechanik
verfügt, nunmehr den Zugriff auf das entsprechende
know-how von Bendix erhält. Nachdem Siemens zu-
vor schon die auf dem Gebiet elektronischer Steue-
rungen für Einspritzsysteme tätige KEN Kraftfahr-
zeugelektronik Nürnberg GmbH erworben hatte, bie-
tet sich nunmehr die Chance, daß Siemens auf dem
Gebiet der elektronischen Einspritzung und damit
auch bei den immer wich
ti
ger werdenden integ
rie
rt
en
Motorsteuerungen als Wettbewerber gegenüber der
im Inland dominierenden Stellung von Bosch auftre-
ten kann.
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Ge-
meinschaftsunternehmens von Bosch und der Süd-
deutschen Kühlerfabrik Ju
li
us Fr. Behr GmbH & Co.
KG (Behr) für Geräte zur Steuerung und Regelung von
Kfz.-Heizungs- und Klimaanlagen, nicht untersagt.
Auf dem betroffenen Markt sind im wesentlichen
Bosch und das mittelständische Unternehmen Kam-
merer, daneben noch in geringem Umfang auch
Sie-
mens
tätig. Nachfrager im Inland sind im wesentli-
chen nur zwei Hersteller von Personenkraftwagen der
oberen Preisklassen. Das Bundeskartellamt hat hier
insbesondere geprüft, ob bei einer Intensivierung der
bisher schon bestehenden Kooperation von Bosch und
Behr auf dem Gebiet der Kfz-Heizungs- und Klima-
technik die Gefahr einer Marktabschottung bei elek-
tronischen Regelungen besteht. Diese Befürchtung
wäre begründet, wenn sich als Folge des Zusammen-
schlusses die Kfz-Hersteller in zunehmendem Maß
von Bosch und Behr komplette Heizungs- und Kli-
maanlagen inklusive der dazugehörigen Regelungs-
technik entwickeln ließen. In diesem Fall würde die
Verantwortung für das Gesamtsystem von den Kfz
-
Herstellern auf das Gemeinschaftsunternehmen von
Bosch und Behr übergehen, wodurch Bosch und Behr
auch entscheiden könnten, wo die Schnittstellen für
andere Zulieferungen liegen. Dadurch werden die
Marktchancen für andere Anbieter ganz erheblich be-
einträchtigt. Die Unternehmen haben jedoch nachge-
wiesen, daß einer der beiden maßgeblichen Abneh-
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