
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Drucksache 11/4611
wachstums- und zukunftsorientierte Bereiche vorzu-
dringen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Chemische Erzeugnisse
Technische Gase und Kohlensäure (41)
Das Bundeskartellamt hat der Messer Griesheim
GmbH, Frankfurt, untersagt, eine Mehrheitsbeteili-
gung an der Buse Gase GmbH & Co. KG zu erwerben,
in die der Geschäftsbetrieb der Kohlensäurewerke
Rud. Buse GmbH & Co., Bad Hönningen, eingebracht
werden sollte. Messer Griesheim, ein Tochterunter-
nehmen der Hoechst AG, ist der größte inländische
Anbieter technischer Gase (insbesondere Stickstoff,
Sauerstoff, Argon, Schweißmischgase) und erreicht
zusammen mit der Linde AG auf den einzelnen
Märkten Marktanteile von weit über 70 %. Auf dem
ebenfa
ll
s oligopolistisch strukturierten Markt für flüs-
sige Kohlensäure haben die C. G. Rommenhöller
GmbH, Air Liquide GmbH/Agefko und die Kohlen-
säurewerke Rud. Buse GmbH & Co. einen Marktan-
teil von zusammen etwa 75 %. Trotzstruktureller Ver-
änderungen auf diesen Märkten im vorhergehenden
Berichtszeitraum (Tätigkeitsbericht 1985/86 S. 66f.)
sind Marktstellungen und Rangfolge der jeweiligen
Oligopolisten im wesentlichen unverändert geblie-
ben. Die Märkte sind weiterhin durch Strukturbedin-
gungen geprägt, die vorstoßenden Wettbewerb er-
heblich erschweren. Die qualifizierte Oligopolvermu-
tung des § 23 a Abs. 2 ist von den beteiligten Unter-
nehmen nicht widerlegt worden. Sie haben weder
strukturbezogenen wesentlichen Wettbewerb inner-
halb des Oligopols noch das Fehlen überragender
Stellungen auf den Märkten für technische Gase bzw.
Kohlensäure im Verhältnis zu den übrigen Wettbe-
werbern nachgewiesen. Durch die Verbindung des
Oligopols bei technischen Gasen über Messer-Gries-
heim mit der Kohlensäurewerke Rud. Buse GmbH
& Co. wäre dessen marktbeherrschende Stellung bei
Stickstoff und Schweißmischgasen weiter verstärkt
worden. Der Zusammenschluß hätte zu einer Vermin-
derung des Substitutionswettbewerbs zwischen die-
sen technischen Gasen und Kohlensäure, zu einem
Wegfall wesentlicher Innovationsimpulse und zu ei-
nem Wegfall der Kohlensäurewerke Rud. Buse als
letztem bedeutenden unabhängigen Lieferanten von
Kohlensäure für die nachfragenden übrigen Anbieter
technischer Gase geführt. Messer Griesheim hätte
durch die Sortimentsergänzung mit Kohlensäure sei-
nen Zugang zu den Absatzmärkten verbessert. Zu-
dem hätte die Verbindung mit der Kohlensäurewerke
Rud. Buse zu einer Absicherung gegen potentie
ll
e
Wettbewerber geführt, denen nach dem Zusammen-
schluß ein Marktzutritt über dieses Unternehmen
auch bei technischen Gasen verwehrt worden wäre.
Auch die marktbeherrschende Stellung des Oligopols
bei Kohlensäure wäre durch den Zusammenschluß
weiter verstärkt worden. Die Posi
ti
on der Kohlensäu-
rewerke Rud. Buse GmbH & Co. wäre u. a. durch den
Zuwachs an Finanzkraft, Forschungspotential, Know-
how sowie wegen verbesserter Marktzutrittsmöglich-
keiten gestärkt worden, ohne daß sich dies zu Lasten
der beiden anderen Oligopolisten ausgewirkt hätte.
Die Marktstellungen der kleinen Anbieter von Koh
-
lensäure wäre zugleich geschwächt worden und die
ohnehin hohen Marktzutrittsschranken hätten sich
weiter erhöht. Gegen den Untersagungsbeschluß ist
Beschwerde eingelegt worden.
Kunststoffe (44)
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Menzolit
GmbH durch die Feldmühle-Nobel AG nicht unter-
sagt. Der Zusammenschluß bet
ri
fft die von der Feld-
mühle Nobel-Tochter Dynamit-Nobel gefertigten
thermoplastischen Formteile und die von Menzolit
hergestellten und verarbeiteten glasfaserverstärkten
duroplastischen Formteile. Nach den Feststellungen
des Bundeskartellamtes weichen duroplastische und
thermoplastische Formteile hinsichtlich ihrer chemi-
schen Zusammensetzung, ihrer Eigenschaften, ihrer
Verarbeitung und Anwendungsbereiche so voneinan-
der ab, daß sie unterschiedlichen sachlich relevanten
Märkten zuzuordnen sind. Zudem stehen Dynamit
-
Nobel bei den Formteilen mit der Automobilindustrie,
auf die zwei Drittel des Absatzes entfallen, Abnehmer
mit erheblicher Nachfragemacht und finanziellen
Ressourcen gegenüber. Feldmühle-Nobel ist zudem
seit der Veräußerung der Chemie- und Kunststoffak-
tivitäten an die Hüls AG (vgl. S. 68) im Jahre 1987
nicht mehr in der Produktion von Kunststoffen tätig
und bei diesen Vorprodukten auf die Zulieferung
durch interna
ti
onal tätige Unternehmen der Großche-
mie angewiesen.
Die BASF AG, Ludwigshafen, hat die Geschäftsan-
teile der Resart GmbH und der Resart-Ihm GmbH
übernommen. Das Bundeskartellamt hat diesen Zu-
sammenschluß nicht untersagt. Die Resart-Gruppe
produziert thermoplastische Kunststoffe (Acrylform-
massen, Acrylglashalbzeug, Polycarbonathalbzeug)
und rieselfähige duroplastische Formmassen. Der Zu-
sammenschluß führt nicht zu Marktanteilsadditionen.
Die BASF ergänzt ihre Produktpalette bei thermopla-
stischen Kunststoffen, ohne daß dadurch die ver-
gleichsweise starken Stellungen von BASF auf einzel-
nen Märkten spürbar verstärkt werden. Da BASF in
Kürze eine Anlage zur Produktion des wich
ti
gsten
Vorproduktes für Acrylglas in Bet
ri
eb nehmen wird,
verbessert sich für Resart der Zugang zu den Beschaf-
fungsmärkten erheblich. Der Marktposition von Re-
sart kommen weiterhin die Finanzkraft der BASF und
deren weitgefächerte Absatzbeziehungen zugute. Im
Hinblick auf die bisher schwache Stellung der Resart,
die überragende Stellung der Röhm GmbH und die
deutlich stärkere Finanzkraft der übrigen Wettbewer-
ber ist daher durch den Zusammenschluß mit einer
Verbesserung der Marktstruktur bei Acrylglas zu
rechnen.
Chemische Erzeugnisse
Chemiefasern (45)
Die geplante Übernahme der Norddeutschen Faser-
werke, einem Tochterunternehmen der Veba AG,
durch die Deutsche ICI ist aufgrund der kartellrecht-
lichen
Einwände des Bundeskartellamtes aufgegeben
worden. Durch den Zusammenschluß wäre das markt-
Komentáře k této Příručce